Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen inklusive Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlagen als Rahmenvereinbarung „Abscheider Entsorgung inkl. Wartung & Inspektion – RV regional 2027 ff.“, VOEK 131-26
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts benötigt Entsorgungsdienstleistungen inklusive Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlagen als Rahmenvereinbarung in Lübeck. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Entleerung, Reinigung und fachgerechte Entsorgung von Abscheiderinhalten und -rückständen, die Durchführung von Sichtprüfungen, die Führung von Betriebstagebüchern, Wartungsarbeiten sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten und die alle 5 Jahre stattfindende Generalinspektion der technischen Anlagen. Die Abfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Die Abscheideranlagen für Fette sind gemäß DIN 4040-100 und DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 zu betreiben. Der maximale Gesamtauftragswert beträgt 1 EUR. Die Zuschlagskriterien basieren auf dem Preis. Als Qualifikationsanforderung ist bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätigen GbR ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
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Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Abscheiderinhalte und -rückstände mittels zugelassenem Saugfahrzeug. Gleichermaßen ist eine Sichtprüfung durchzuführen inkl. Anlegen und Führen des Betriebstagebuchs. Auftragsgegenstand ist zusätzlich die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (soweit dies zur Herstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist) und die alle 5 Jahre durchzuführende Generalinspektion an den technischen Anlagen. Die Abfälle für die hier ausgeschriebenen Liegenschaften unterliegen derzeit keinem Anschlusszwang. Sollte es besondere Nachweispflichten gegenüber der zuständigen regionalen aufsichtführenden Behörde geben, dann ist die Auftragnehmerin als Fachbetrieb verpflichtet, die Auftraggeberin darüber schriftlich zu Vertragsbeginn, noch vor der ersten Entleerung, zu informieren. Selbiges trifft auf das Inkrafttreten von neuen Vorschriften und Auflagen im Bereich der Abscheiderentsorgung zu. Die Auftraggeberin stuft die Inhalte und Rückstände aus den Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheidern derzeit grundsätzlich nicht als Gefahrgut ein. Sollte vom Gesetzgeber eine Einstufung z. B. in die Klasse 9 „umweltgefährdender Stoff“ erfolgen, dann übernimmt die Auftragnehmerin die entsprechenden Eintragungen in den Begleitpapieren. Selbiges trifft zu, falls die Auftragnehmerin bei der Prüfung der Sicherheitsdatenblätter Additive oder sonstige Bestandteile in den Altölen als gefahrgutrelevant einstuft. In beiden Fällen muss die Auftragnehmerin die Auftraggeberin vorab schriftlich informieren. Etwaige Kosten für eine mögliche Umstufung sind von der Auftragnehmerin hierbei in ihrer Gesamtkalkulation bereits mit zu inkludieren. Die hier ausgeschriebenen Abfälle gehen in den Besitz und das Eigentum der Auftragnehmerin über und sind einer fach- und umweltgerechten Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen. Mit der Anlage B-02 Preisblatt hat die Auftragnehmerin das Entsorgungsverfahren (gem. Anlage 1 und 2 KrWG) benannt. Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten. Soweit die übernommenen Abfälle nicht stofflich aufgearbeitet oder thermisch verwertet werden können, verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur umweltverträglichen Beseitigung der Abfälle gemäß den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen. Die Leistung umfasst (Leistungsausführung entsprechend nachstehender Leistungsbeschreibung) Die regelmäßige Entleerung und Reinigung sowie die fachgerechte Entsorgung, die Befüllung mit Frischwasser und der Transport der Abscheiderinhalte (nach Vorgabe zur Wartung / zur Generalinspektion) mittels Saugfahrzeug, inkl. Be- und Entladezeit, Personaleinsatz, Einsatzmittel und Rüstzeiten, die Sicherstellung von außerregelmäßiger Sonderentleerung/-reinigung, die monatliche Eigenkontrolle gemäß den Erfordernissen (Sichtkontrolle durch einen Sachkundigen inkl. aller Anfahrtskosten, die Wartung der Abscheideranlagen (einschließlich Pumpenhebeschacht bei den Fettabscheidern) durch einen Sachkundigen gem. den gesetzlichen Vorgaben inkl. Wartungsbericht und aller Anfahr- und Nebenkosten, die 5-jährige Generalinspektion, Durchführung der wiederkehrenden Prüfung durch einen Fachkundigen gem. den gesetzlichen Vorgaben inkl. Prüfbericht und aller Anfahr- und Nebenkosten, das Erstellen von Prüfberichten sowie das Anlegen und Führen eines Betriebstagebuchs, die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein etc.), die Bereitstellung einer monatlichen Abrechnungsliste sowie die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) Abscheideranlagen für Fette sind gemäß DIN 4040-100, Abscheideranlagen für Fette - Teil 100: Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Price
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister einzureichen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
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- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Titel
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen inklusive Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlagen als Rahmenvereinbarung „Abscheider Entsorgung inkl. Wartung & Inspektion – RV regional 2027 ff.“, VOEK 131-26
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Lübeck, Kreisfreie Stadt
- Geschätzter Wert
- 1,00 €