Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück
Persontransporttjenester
Mülheim an der Ruhr - ImmobilienService benötigt Fahrdienste für 211 geistig und körperlich behinderte Kinder zur Rembergschule in Mülheim an der Ruhr und zurück, mit einem maximalen Gesamtwert von 6.250.000 EUR. Der Auftragnehmer muss Fahrzeuge mit Fahrern und Begleitern bereitstellen, die den Transport der Schüler von ihrer Wohnadresse zur Schule und zurück übernehmen. Besondere Anforderungen an die Fahrzeuge umfassen Türverschlusssicherungen, Becken- oder Dreipunktgurte für alle Fahrgäste, spezielle Verankerungen für Rollstühle und rutschhemmende Fußböden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Als Qualifikationsanforderungen sind zwei Referenzen über die Durchführung von Fahrten für geistig behinderte Kinder (nicht älter als drei Jahre) sowie die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
- Kontakttelefon
- +49 208 4554519
- Kontakt-E-Mail
- marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de
- Adresse
- Hans-Böckler-Platz 5 (Technisches Rathaus), 45468 Mülheim an der Ruhr
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird gemäß §58, Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Zwei Referenzen des Unternehmens - nicht älter als drei Jahre - darüber, dass bereits Fahrten geistig behinderter Kinder durchgeführt wurden.
Dokumentationsanforderung
In Vordruck „Referenzen“ aufzuführen.
Beschreibung
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Dokumentationsanforderung
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (siehe Teilnahmebedingungen).
Beschreibung
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Dokumentationsanforderung
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) (siehe Teilnahmebedingungen).
Beschreibung
Mit dem Angebot ist die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Mülheim an der Ruhr - ImmobilienService
- Titel
- Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
- Geschätzter Wert
- 6.250.000,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…