Suche

  • Suche


    Öffentlich-öffentliche Kooperation im Bereich der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)

    Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

    Öffentlich-öffentliche Kooperation im Bereich der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)

    1. Zuschlagsentscheidung

      Dec 13, 2023 12:00 AMDecember 13, 2023 12:00 AM
    2. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      May 29, 2024 5:27 AMMay 29, 2024 5:27 AM

    Brief

    Österreich: Ausschreibungen/Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus/Öffentlich-öffentliche Kooperation im Bereich der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kooperieren im Wege einer öffentlich-öffentlichen Kooperation im Hinblick auf die Förderung der Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen in österreichischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel der öffentlich-öffentlichen Kooperation ist es, österreichische KMU insbesondere mithilfe geeigneter Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen „digital fit“ zu machen, damit diese am europäischen und internationalen Wirtschaftsleben auch in Zukunft mithalten können und die österreichische Wirtschaft zum Vorteil aller stärken. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung fällt auf Grund der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. der Richtlinie. Dies wird erläutert, wie folgt: Gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU fällt ein ausschließlich zwischen öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. der Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind: 1) Der Vertrag begründet oder implementiert eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern, mit der sichergestellt werden soll, dass von den beteiligten öffentlichen Auftraggebern zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden können, 2) die Implementierung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und 3) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde in Abstimmung mit der Finanzprokuratur (Rechtsberater der Republik Österreich) eingehend rechtlich geprüft. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU aus folgenden Gründen als erfüllt anzusehen sind: a) Die Kooperationspartner sind Adressat derselben bzw. einer zumindest komplementären (öffentlichen) Aufgabe und erfüllen daher eine ihnen gemeinschaftlich obliegende öffentliche Aufgabe im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele (Förderung von KMUs im Bereich der Digitalisierung), deren gemeinsame Erfüllung durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen. b) Durch die Kooperation wird kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt als seine Wettbewerber. c) Die beiden Kooperationspartner nehmen Aufgabengebiete wahr, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und es kommt dadurch zu einer tatsächlichen wechselseitigen Aufgabenteilung. d) Die Kooperationspartner erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten.

    Ergebnis

    Gewinner
    Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und Wirtschaftskammer Österreich
    Anzahl Angebote
    0
    Vertragswert
    1 €

    Über das Angebot

      Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kooperieren im Wege einer öffentlich-öffentlichen Kooperation im Hinblick auf die Förderung der Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen in österreichischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel der öffentlich-öffentlichen Kooperation ist es, österreichische KMU insbesondere mithilfe geeigneter Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen „digital fit“ zu machen, damit diese am europäischen und internationalen Wirtschaftsleben auch in Zukunft mithalten können und die österreichische Wirtschaft zum Vorteil aller stärken. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung fällt auf Grund der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. der Richtlinie. Dies wird erläutert, wie folgt: Gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU fällt ein ausschließlich zwischen öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. der Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind: 1) Der Vertrag begründet oder implementiert eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern, mit der sichergestellt werden soll, dass von den beteiligten öffentlichen Auftraggebern zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden können, 2) die Implementierung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und 3) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde in Abstimmung mit der Finanzprokuratur (Rechtsberater der Republik Österreich) eingehend rechtlich geprüft. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 bzw. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU aus folgenden Gründen als erfüllt anzusehen sind: a) Die Kooperationspartner sind Adressat derselben bzw. einer zumindest komplementären (öffentlichen) Aufgabe und erfüllen daher eine ihnen gemeinschaftlich obliegende öffentliche Aufgabe im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele (Förderung von KMUs im Bereich der Digitalisierung), deren gemeinsame Erfüllung durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen. b) Durch die Kooperation wird kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt als seine Wettbewerber. c) Die beiden Kooperationspartner nehmen Aufgabengebiete wahr, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und es kommt dadurch zu einer tatsächlichen wechselseitigen Aufgabenteilung. d) Die Kooperationspartner erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten.

      Kontakttelefon
      +43 171100-0
      Kontakt-E-Mail
      post.vergaben@bmaw.gv.at
      Adresse
      Stubenring 1, 1010 Wien

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
    Titel
    Öffentlich-öffentliche Kooperation im Bereich der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Wien

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • ACstyria Mobilitätscluster GmbH

      Reisebyrå- og turisttjenester

      Externe Beratungsdienstleistungen Digitalisierung - Digitalstrategie, Prozess-, IT-Architektur- und BI-Konzeption (Enabling Transformation)

      Die ACstyria Mobilitätscluster GmbH plant die Beschaffung externer Beratungsdienstleistungen im Bereich Digitalisierung, einschließlich Digitalisierungsstrategie, Prozess- und IT-Systemkonzeption, Geschäftsmodellentwicklung, KI-Governance und Business Intelligence. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse per E-Mail bekunden, um eine Einladung zur Angebotsabgabe zu erhalten.

      PlanungOct 8, 2026
    • ACstyria Mobilitätscluster GmbH

      Reisebyrå- og turisttjenester

      Externe Digitalisierungsberatung – Digitalisierungsstrategie, KI-gestützte Produktentwicklung, Wissensmanagement und Toolauswahl (Enabling Transformation)

      Die ACstyria Mobilitätscluster GmbH plant die Beschaffung externer Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung, einschließlich Digitalisierungsstrategie, KI-gestützter Produktentwicklung, Wissensmanagement und Toolauswahl, für ein Unternehmen in der Steiermark. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse per E-Mail bekunden, um eine Einladung zur Angebotsabgabe zu erhalten. Die Beratungen finden im Workshop-Format vor Ort statt.

      PlanungOct 8, 2026
    • Human.technology Styria GmbH

      Strategische Weiterentwicklung einer sicheren, skalierbaren und ressourceneffizienten digitalen Infrastruktur

      Human.technology Styria GmbH plant die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung einer sicheren, skalierbaren und ressourceneffizienten digitalen Infrastruktur für ein steirisches MedTech-Unternehmen. Der Auftrag umfasst Analyse, Beratung und Konzeption in den Bereichen Data Governance, Datenintegrität, Cybersecurity und regulatorisch belastbare digitale Prozesse, sowie die Konzeption einer Cloud- und Dateninfrastruktur. Interessierte Unternehmen können sich per E-Mail an katharina.weinzerl@human.technology.at melden, um Feedback zu geben und an der Planung teilzunehmen.

      PlanungOct 7, 2026
    • Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark

      Programvareprodukter og lisenser

      KI-Anwendungen für die in österreichischen Landwirtschaftskammern

      Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark plant die Beschaffung von KI-Anwendungen, um ein modulares, herstellerunabhängiges KI-Framework aufzubauen, das als Basis für interne Assistenten, Agenten und automatisierte Workflows dienen soll. Gesucht werden Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Datenverarbeitung, Beratung, Softwareentwicklung, Internet und Systemunterstützung anbieten. Interessierte Unternehmen können sich an den Käufer wenden, um Feedback und Input zu geben.

      PlanungAug 26, 2026
      Dec 26, 2026(63 Tage)
    • ACstyria Mobilitätscluster GmbH

      Reisebyrå- og turisttjenester

      Beratungsleistung TwinTransition

      ACstyria Mobilitätscluster GmbH plant die Beschaffung externer Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung und Dekarbonisierung der Lieferkette, einschließlich KI-gestützter Bedarfsprognose, CO₂-Bilanzierung der Transportkette und der Ableitung einer Dekarbonisierungsstrategie. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bis zum 16.10.2026 unter isabella.musger@acstyria.com bekunden, um eine Einladung zur Angebotsabgabe zu erhalten. Die Beratungen finden im Workshop-Format vor Ort in Graz, Steiermark, statt.

      PlanungOct 9, 2026