ÖGK - Sorglospakete
Rekruttering og bemanning
Das Verfahren wird als Open House Vergabe durchgeführt. Bei der Open House Vergabe handelt es sich um ein Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber:innen nicht mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen, sondern zu vorher klar bestimmten Konditionen mit allen interessierten Unternehmen kontrahieren werden. Diese Bekanntmachung dient der Berichtigung der Bekanntmachung mit der Kennung/Fassung 65f6def5-a7a2-449a-96f8-ad5247ffa714 - 01, veröffentlicht am 23.11.2023. Jeder interessierte Unternehmer kann jederzeit ein Teilnahmeersuchen stellen. Für die Teilnahmebedingungen siehe die Open House Unterlagen auf dem Beschaffungsportal https://schiefer.vemap.com/home/bekannt/. Das gegenständliche Open-House-Modell unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz 2018, BGBl I Nr 65/2018 idgF. Das Open House Verfahren läuft auf unbestimmte Dauer. Die Abgabefrist am Beschaffungsportal (30.11.2026, 12:00 Uhr) ist unbeachtlich und aus technisch Gründen bedingt. Die Angabe des Bundesverwaltungsgerichts als zuständige Stelle ist unbeachtlich und aus technischen Gründen bedingt. Die Berichtigung betrifft die Kollaborationsvereinbarung (Anlage ./1 zur Open House Unterlage). Änderungen sind im Änderungsmodus ersichtlich. Im Gegensatz zur ursprünglichen Vorgehensweise ist die Etablierung eines Sorglos-Konfigurators nicht zwingend erforderlich. Es kann alternativ eine Verlinkung auf die Homepage des Kollaborationspartners vorgenommen werden.
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- PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at
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Das Verfahren wird als Open House Vergabe durchgeführt. Bei der Open House Vergabe handelt es sich um ein Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber:innen nicht mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen, sondern zu vorher klar bestimmten Konditionen mit allen interessierten Unternehmen kontrahieren werden. Diese Bekanntmachung dient der Berichtigung der Bekanntmachung mit der Kennung/Fassung 65f6def5-a7a2-449a-96f8-ad5247ffa714 - 01, veröffentlicht am 23.11.2023. Jeder interessierte Unternehmer kann jederzeit ein Teilnahmeersuchen stellen. Für die Teilnahmebedingungen siehe die Open House Unterlagen auf dem Beschaffungsportal https://schiefer.vemap.com/home/bekannt/. Das gegenständliche Open-House-Modell unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz 2018, BGBl I Nr 65/2018 idgF. Das Open House Verfahren läuft auf unbestimmte Dauer. Die Abgabefrist am Beschaffungsportal (30.11.2026, 12:00 Uhr) ist unbeachtlich und aus technisch Gründen bedingt. Die Angabe des Bundesverwaltungsgerichts als zuständige Stelle ist unbeachtlich und aus technischen Gründen bedingt. Die Berichtigung betrifft die Kollaborationsvereinbarung (Anlage ./1 zur Open House Unterlage). Änderungen sind im Änderungsmodus ersichtlich. Im Gegensatz zur ursprünglichen Vorgehensweise ist die Etablierung eines Sorglos-Konfigurators nicht zwingend erforderlich. Es kann alternativ eine Verlinkung auf die Homepage des Kollaborationspartners vorgenommen werden.
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- Auftraggeber
- Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Wien
- Titel
- ÖGK - Sorglospakete
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wien