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    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Clonidin, ATC C02AC01

    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Clonidin, ATC C02AC01

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      12. sep. kl. 05:1112. september 2025 kl. 05:11
    2. Vertragsbeginn

      1. nov. kl. 00:001. november 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      31. aug. kl. 21:5931. august 2027 kl. 21:59
    4. Vertragsende

      31. okt. kl. 00:0031. oktober 2027 kl. 00:00
    5. Bindefrist

      31. aug. kl. 21:5931. august 2029 kl. 21:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse/Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Clonidin, ATC C02AC01
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

    Über das Angebot

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      Kontaktperson
      Myriam Zink
      Kontakttelefon
      +49 6351403409
      Kontakt-E-Mail
      am_vertraege@rps.aok.de
      Adresse
      Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

      Dokumentationsanforderung

      Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat. Soweit erforderlich, ergänzende Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.).

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
    Titel
    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Clonidin, ATC C02AC01
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Donnersbergkreis

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      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Chlortalidon (ATC C03BA04), die im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028 in Donnersbergkreis geliefert werden sollen. Es handelt sich um nicht-exklusive Rabattverträge im Open-House-Modell, wobei Kinderarzneimittel gemäß BfArM-Liste ausgeschlossen sind. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei der Nachweis der Verkehrsfähigkeit über die Lauer-Taxe oder, falls noch nicht gelistet, über einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI mit spezifischen Informationen zur Zulassungssituation (Name des Arzneimittels, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Wirkstoff, Verkehrsfähigkeit) zu erfolgen hat.

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      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Aclidiniumbromid, ATC R03BB05

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

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      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Glyceroltrinitrat (ATC C01DA02), im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach dem Open-House-Modell. Die Verträge laufen vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028, wobei ein Vertragsabschluss jederzeit möglich ist. Die Lieferung der Arzneimittel soll im Donnersbergkreis erfolgen. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Falls ein Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist, muss der pharmazeutische Unternehmer einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI vorlegen, der Name, Bezeichnung, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Wirkstoff und Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels ausweist. Fehlende Informationen müssen durch geeignete ergänzende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

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