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    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Gräserpollen, ATC V01AA02

    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Gräserpollen, ATC V01AA02

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jan 14, 12:41 PMJanuary 14, 2026 12:41 PM
    2. Vertragsbeginn

      Mar 1, 12:00 AMMarch 1, 2026 12:00 AM
    3. Angebotsfrist

      Dec 31, 10:59 PMDecember 31, 2027 10:59 PM
    4. Vertragsende

      Feb 29, 12:00 AMFebruary 29, 2028 12:00 AM
    5. Bindefrist

      Dec 31, 10:59 PMDecember 31, 2029 10:59 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse/Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Gräserpollen, ATC V01AA02
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Gräserpollen (ATC V01AA02) im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028, mit der Möglichkeit zum jederzeitigen Vertragsabschluss (Open-House-Modell). Ausgeschlossen sind Arzneimittel gemäß BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) sowie verkehrsfähige Therapieallergene im Zulassungsverfahren nach Therapieallergene-Verordnung (TAV). Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt im Donnersbergkreis. Als Qualifikationsanforderung müssen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei die Listung in der Lauer-Taxe als Nachweis gilt. Falls nicht gelistet, ist ein Auszug aus der AMIce-Datenbank (DIMDI) mit Informationen zu Name, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Wirkstoff und Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels vorzulegen. Abweichungen oder fehlende Informationen sind durch geeignete ergänzende Nachweise (z.B. Zulassungsbescheid, Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung) glaubhaft zu machen.

    Über das Angebot

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) sowie verkehrsfähige Therapieallergene im Zulassungsverfahren nach Therapieallergene-Verordnung (TAV) ausgeschlossen.

      Kontaktperson
      Myriam Zink
      Kontakttelefon
      +49 6351131610409
      Kontakt-E-Mail
      am_vertraege@rps.aok.de
      Adresse
      Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

      Dokumentationsanforderung

      Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
    Titel
    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Gräserpollen, ATC V01AA02
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Donnersbergkreis

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      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte in Form von nicht-exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Baumpollen (ATC V01AA05). Die Verträge laufen vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 im Open-House-Modell, was jederzeitige Vertragsabschlüsse ermöglicht. Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel gemäß § 35 Abs. 5a SGB V und verkehrsfähige Therapieallergene im Zulassungsverfahren nach TAV. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Falls ein Arzneimittel nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist, muss der pharmazeutische Unternehmer einen Auszug aus der AMIce-Datenbank mit Informationen zur Zulassungssituation (Name des Arzneimittels, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Wirkstoff, Verkehrsfähigkeit) vorlegen. Fehlende oder abweichende Informationen müssen durch ergänzende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

      WettbewerbJan 14, 2026
      Dec 31, 2027(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

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      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Hausstaubmilben, ATC V01AA03

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse needs pharmaceutical products for non-exclusive discount agreements for medicinal products with the active ingredient house dust mites (ATC V01AA03) in Donnersbergkreis, Germany. The contract period is from March 1, 2026, to February 29, 2028, with the possibility of concluding contracts at any time (open-house model). Excluded are medicinal products according to the BfArM list (§ 35 para. 5a SGB V - pediatric medicinal products) and marketable therapeutic allergens in the approval process according to the Therapeutic Allergen Ordinance (TAV). Only approved and marketable medicinal products in Germany may be supplied. If a medicinal product is not yet listed in the Lauer-Taxe at the time of contract submission, the contractor must provide an extract from the public part of the AMIce database (DIMDI) for the medicinal products they distribute, showing the name, marketing authorization holder, dosage form, active ingredient, and marketability. If information is missing or deviates, suitable supplementary evidence (e.g., copy of marketing authorization, change notifications, affidavit) must be provided.

      WettbewerbJan 14, 2026
      Dec 31, 2027(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Omalizumab, ATC R03DX05

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2025 bis zum 30.04.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      WettbewerbMar 12, 2025
      Feb 28, 2027(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Vilanterol und Umeclidiniumbromid, ATC R03AL03

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte für nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Vilanterol und Umeclidiniumbromid (ATC R03AL03) im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028. Die Verträge werden im Open-House-Modell abgeschlossen, was jederzeitige Vertragsabschlüsse ermöglicht. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Der Nachweis der Verkehrsfähigkeit erfolgt über die Listung in der Lauer-Taxe oder, falls nicht gelistet, durch einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI, der Informationen zur Zulassungssituation des Arzneimittels enthält.

      WettbewerbMar 12, 2026
      Feb 29, 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Desloratadin, ATC R06AX27

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte in Form von nicht-exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Desloratadin (ATC R06AX27) im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028. Die Verträge können jederzeit abgeschlossen werden (Open-House-Modell), wobei Kinderarzneimittel gemäß § 35 Abs. 5a SGB V ausgeschlossen sind. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei die Verkehrsfähigkeit durch Listung in der Lauer-Taxe oder durch einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI nachgewiesen werden muss, der Name des Arzneimittels, des Zulassungsinhabers, die Darreichungsform, den Wirkstoff und die Verkehrsfähigkeit ausweist.

      WettbewerbJun 15, 2026
      May 31, 2028(100+ Tage)