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    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ruxolitinib, ATC D11AH09

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ruxolitinib, ATC D11AH09

    1. Kunngjøring av konkurranse

      19. juni kl. 04:4219. juni 2026 kl. 04:42
    2. Startdato for avtale

      1. aug. kl. 00:001. august 2026 kl. 00:00
    3. Frist for innlevering

      31. mai kl. 21:5931. mai 2028 kl. 21:59
    4. Sluttdato for avtale

      31. juli kl. 00:0031. juli 2028 kl. 00:00
    5. Vedståelsesfrist

      31. mai kl. 21:5931. mai 2030 kl. 21:59

    Brief

    Anbudssøk/AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse/Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ruxolitinib, ATC D11AH09
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ruxolitinib (ATC D11AH09), für nicht-exklusive Rabattverträge im Rahmen eines Open-House-Modells. Die Verträge laufen vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028 und können jederzeit abgeschlossen werden. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt im Donnersbergkreis. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei die Verkehrsfähigkeit durch einen Eintrag in der Lauer-Taxe nachgewiesen wird. Falls ein Arzneimittel noch nicht gelistet ist, muss der Vertragspartner einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI vorlegen, der Informationen zur Zulassungssituation, zum Namen des Arzneimittels, zum Zulassungsinhaber, zur Darreichungsform, zum Wirkstoff und zur Verkehrsfähigkeit enthält. Fehlende oder abweichende Informationen müssen durch geeignete ergänzende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

    Om anbudet

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      Kontakt navn
      Myriam Zink
      Kontakt telefon
      +49 6351403409
      Kontakt e-post
      am_vertraege@rps.aok.de
      Adresse
      Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg

    Egne vurderingskriterier

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    Tildelingskriterier

      Fant ingen tildelingskriterier i konkurransekunngjøringen.

    Kvalifikasjonskrav

    • Beskrivelse

      Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

      Dokumentasjonskrav

      Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

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    Innkjøper
    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
    Tittel
    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ruxolitinib, ATC D11AH09
    Type
    KonkurransePrekvalifisering
    Hovedkode
    33600000Farmasøytiske produkter
    Tilleggskoder

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    Lokasjon
    Donnersbergkreis

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      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt nicht-exklusive Rabattverträge für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC J05AJ01) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Die Verträge laufen vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2028 und können jederzeit abgeschlossen werden. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt im Donnersbergkreis. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei die Verkehrsfähigkeit durch Listung in der Lauer-Taxe oder durch Auszüge aus der AMIce-Datenbank sowie gegebenenfalls ergänzende Nachweise (z.B. Zulassungsbescheid) zu belegen ist.

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