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    Open-House-Rabattverträge 2025-06

    Techniker Krankenkasse

    Open-House-Rabattverträge 2025-06

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      May 20, 11:58 AMMay 20, 2025 11:58 AM
    2. Vertragsbeginn

      Jul 1, 12:00 AMJuly 1, 2025 12:00 AM
    3. Änderung in Wettbewerb

      Jul 18, 10:43 AMJuly 18, 2025 10:43 AM
    4. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2025 12:00 AM
    5. Änderung in Wettbewerb

      Mar 4, 2:53 PMMarch 4, 2026 2:53 PM
    6. Änderung in Wettbewerb

      Aug 13, 7:57 AMAugust 13, 2026 7:57 AM
    7. Fragefrist

      Mar 30, 9:59 PMMarch 30, 2028 9:59 PM
    8. Angebotsfrist

      Mar 31, 9:58 PMMarch 31, 2028 9:58 PM
    9. Eröffnungstermin

      Mar 31, 9:59 PMMarch 31, 2028 9:59 PM
    10. Bindefrist

      Mar 31, 9:58 PMMarch 31, 2030 9:58 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Techniker Krankenkasse/Open-House-Rabattverträge 2025-06
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.07.2025 und endend spätestens am 30.06.2027. Ziel ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel, wobei immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners Vertragsgegenstand sind. Es gelten einheitliche Konditionen, und individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte finden nicht statt. Rabattverträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

    Über das Angebot

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.07.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      Kontakttelefon
      +49 4069094-040
      Kontakt-E-Mail
      DZEM@tk.de
      Adresse
      Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Techniker Krankenkasse
    Titel
    Open-House-Rabattverträge 2025-06
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg

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    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-07

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.08.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      WettbewerbDec 12, 2025
      Jul 31, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-08

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Form von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die in den jeweiligen Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Die Verträge haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.09.2025 und endend spätestens am 31.08.2027. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen, wobei individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden und keine Exklusivität zugesichert wird. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Hamburg. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbAug 13, 2026
      Aug 31, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-09

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      WettbewerbJul 24, 2025
      Aug 31, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-10

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.10.2025 und endend spätestens am 30.09.2027. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbAug 13, 2026
      Sep 30, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-12

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.11.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      WettbewerbSep 17, 2025
      Oct 31, 2027(100+ Tage)