Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 01.07.2026
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
- Vertrag
- Rahmenvereinbarung
- Geschätzter Wert
- 1 €
Brief
Die Techniker Krankenkasse hat im Rahmen ihrer Open-House-Verfahren nicht-exklusive Rabattverträge mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln geschlossen, darunter Biologika und Originalpräparate. Es gelten einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen; ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit möglich. Die Verträge sollen die Zeit zwischen Patentablauf und dem Beginn exklusiver Rabattverträge überbrücken und können durch solche Verträge ersetzt werden. Die Bekanntmachung nennt keine einzelnen Vertragspartner; die angegebene Vertragswertsumme von 1 Euro ist kein aussagekräftiger Auftragswert.
Farmasøytisk engroshandel
Ergebnis
- Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"Gewinner
- -2Anzahl Angebote
- Nicht angegebenVertragswert
- Maximaler RahmenvereinbarungswertBis zu 1 €
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Es geht um Open-House-Verfahren.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Frühere Gewinner
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Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Techniker Krankenkasse gewonnen haben
Aus der Bekanntmachung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren "Open-House-Rabattverträge", "Open-House-Biologika-Rabattverträge" und Open-House-Originale-Rabattverträge" mit einem Rabattbeginn zum in der Kurzbezeichnung genannten Datum. Die TK verfolgt mit den Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Für den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Verfahren sowie ggf. die Beteiligung weiterer Krankenkassen wird auf die ursprünglichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) verwiesen. Alle weiteren Informationen sind den jeweiligen Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die ursprünglichen Bekanntmachungen der Open-House-Verfahren sowie die vorliegende Bekanntmachung betreffen nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgen diese Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist. Die Angaben unter "Informationen über den Gewinner" sind irrelevant. Die zum genannten Datum erfolgten Vertragsschlüsse werden um eine größere Übersichtlichkeit zu gewährleisten allesamt unter "Allgemeine Informationen" aufgeführt.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um eine Sammelbekanntmachung für die Vertragsschlüsse in Open-House-/Zulassungsverfahren über Arzneimittelrabattverträge. Die TK nutzt den Vorgaben der Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs und des EuGH entsprechend aus Transparenzgründen die Bekanntmachungsformulare für "Offene Verfahren" im TED.
Kontakt
DZ EM, Ü32.02.10DZEM@tk.de- Ergebnis · RahmenvereinbarungTyp
- 33600000HauptcodeArzneimittel