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    Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie

    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

    Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Nov 14, 7:34 AMNovember 14, 2025 7:34 AM
    2. Vertragsbeginn

      Jan 1, 12:00 AMJanuary 1, 2026 12:00 AM
    3. Änderung in Wettbewerb

      Oct 1, 6:46 AMOctober 1, 2026 6:46 AM
    4. Angebotsfrist

      Nov 30, 10:59 PMNovember 30, 2027 10:59 PM
    5. Eröffnungstermin

      Dec 1, 7:00 AMDecember 1, 2027 7:00 AM
    6. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2027 12:00 AM
    7. Bindefrist

      Nov 30, 10:59 PMNovember 30, 2029 10:59 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse/Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
    Brief

    Bedriftshelsetjenester

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse benötigt Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Venentherapie mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation in Rheinland-Pfalz und im Saarland, insbesondere im Donnersbergkreis. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten mit symptomatischer Varikose. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung konzipiert, der Beitritt ist bis zum 31.12.2027 möglich. Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit vertragsärztlicher Zulassung in Rheinland-Pfalz oder im Saarland, deren verantwortlicher Arzt Facharzt für Gefäßchirurgie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie ist oder die Zusatzbezeichnung „Phlebologie“ führt. Es ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V erforderlich, sowie der Nachweis der Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren. Der Leistungserbringer muss mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate, nachweisen können und über die erforderliche technische Ausstattung (Laser- oder Radiofrequenzgerät, farbkodierte Duplexsonografie, Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik, Operationsraum) sowie ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen.

      Kontaktperson
      Integrierte Verorgung
      Kontakttelefon
      +49 6561-6002-270
      Kontakt-E-Mail
      AOK.IntegrierteVersorgung@rps.aok.de
      Adresse
      Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Der verantwortliche Arzt muss Facharzt für Gefäßchirurgie oder Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie sein oder die Zusatzbezeichnung "Phlebologie" führen.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Erforderlich ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V einschließlich der Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §§ 115b und 135 Abs. 2 SGB V.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren ist die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV nachzuweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist einzuhalten.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Nachzuweisen sind mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate. Während der Vertragslaufzeit sind jährlich mindestens 20 endoluminale Eingriffe persönlich durchzuführen.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: - Laser- oder Radiofrequenzgerät zur endovasalen Therapie, - Gerät zur farbkodierten Duplexsonografie, - Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik (z. B. Lichtreflex- oder Photoplethysmographie), - Operationsraum nach den hygienischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zu § 115b SGB V.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    • Beschreibung

      Erforderlich ist zudem ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

      Dokumentationsanforderung

      Dokumentation nicht erforderlich.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
    Titel
    Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
    Zusätzliche Codes
    85112200Ambulante Behandlungen85120000Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
    Ort
    Donnersbergkreis

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK NordWest

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      Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Behandlung von Patienten mittels intravitrealer Medikamenteneingabe von VEGF-Hemmern (IVI) in Schleswig-Holstein und Hamburg

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      WettbewerbNov 24, 2025
      Oct 31, 2029(100+ Tage)
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      WettbewerbMay 7, 2025
      May 31, 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Aflibercept, in der Wirkstärke 40 mg/ml, ATC S01LA05

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      WettbewerbNov 14, 2025
      Oct 31, 2027(100+ Tage)
    • AOK NordWest

      Spesialisthelsetjenester - Private

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      Die AOK NordWest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen (nachfolgend Managementgesellschaften) Versorgungsverträge nach § 140a SGB V zur Übernahme von Management- bzw. Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung zur Durchführung von ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein zu schließen. Die Managementgesellschaften ermöglichen die operative Versorgung in Schleswig-Holstein nach Maßgabe des anliegenden Vertrags, indem sie teilnahmeberechtigten Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Anästhesiologie über das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrags informieren und zur Sicherstellung der nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Kooperationsvereinbarungen mit den ärztlichen Leistungserbringern schließen sowie die Abrechnungen mit der AOK NordWest vornehmen.

      WettbewerbDec 19, 2024
      Dec 31, 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      OpenHouse-Verfahren Verbandmittel

      Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen von "Open-House-Verträgen" über einen Zeitraum von 2 Jahren. Es handelt sich um nicht-exklusive Vereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit. Als Qualifikationsanforderung ist die Einreichung der erforderlichen Teilnahmeunterlagen notwendig.

      WettbewerbMay 29, 2026
      Jul 31, 2028(100+ Tage)