Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Bedriftshelsetjenester
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse benötigt Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Venentherapie mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation in Rheinland-Pfalz und im Saarland, insbesondere im Donnersbergkreis. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten mit symptomatischer Varikose. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung konzipiert, der Beitritt ist bis zum 31.12.2027 möglich. Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit vertragsärztlicher Zulassung in Rheinland-Pfalz oder im Saarland, deren verantwortlicher Arzt Facharzt für Gefäßchirurgie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie ist oder die Zusatzbezeichnung „Phlebologie“ führt. Es ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V erforderlich, sowie der Nachweis der Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren. Der Leistungserbringer muss mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate, nachweisen können und über die erforderliche technische Ausstattung (Laser- oder Radiofrequenzgerät, farbkodierte Duplexsonografie, Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik, Operationsraum) sowie ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Integrierte Verorgung
- Kontakttelefon
- +49 6561-6002-270
- Kontakt-E-Mail
- AOK.IntegrierteVersorgung@rps.aok.de
- Adresse
- Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Der verantwortliche Arzt muss Facharzt für Gefäßchirurgie oder Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie sein oder die Zusatzbezeichnung "Phlebologie" führen.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Erforderlich ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V einschließlich der Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §§ 115b und 135 Abs. 2 SGB V.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren ist die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV nachzuweisen.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist einzuhalten.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Nachzuweisen sind mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate. Während der Vertragslaufzeit sind jährlich mindestens 20 endoluminale Eingriffe persönlich durchzuführen.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: - Laser- oder Radiofrequenzgerät zur endovasalen Therapie, - Gerät zur farbkodierten Duplexsonografie, - Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik (z. B. Lichtreflex- oder Photoplethysmographie), - Operationsraum nach den hygienischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zu § 115b SGB V.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Erforderlich ist zudem ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
- Titel
- Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Donnersbergkreis