Suche

  • Suche


    Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

    AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

    Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      15. okt. kl. 14:0915. oktober 2025 kl. 14:09
    2. Änderung in Wettbewerb

      12. nov. kl. 14:2412. november 2025 kl. 14:24
    3. Vertragsbeginn

      15. jan. kl. 00:0015. januar 2026 kl. 00:00
    4. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2029 kl. 00:00
    5. Angebotsfrist

      31. des. kl. 22:5931. desember 2029 kl. 22:59
    6. Bindefrist

      25. sep. kl. 21:5925. september 2032 kl. 21:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen/Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"
    Brief

    Helse- og sosial tjenesteyting

    Gesundheitstage/Screenings

    Über das Angebot

      Gesundheitstage/Screenings

      Kontaktperson
      Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +49 80010590-80071
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@plus.aok.de
      Adresse
      Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB.

      Dokumentationsanforderung

      Die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ist ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

    • Beschreibung

      Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten); (d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich: - Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte).

      Dokumentationsanforderung

      Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

    • Beschreibung

      Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Diätassistent:in - Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung) - Ernährungswissenschaftler:in - Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik) - Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung) - Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte) - Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang: 450 h oder 15 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

      Dokumentationsanforderung

      Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

    • Beschreibung

      Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik/Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

      Dokumentationsanforderung

      Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

    • Beschreibung

      Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psycholog:in - Pädagog:in - Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in - Sozialwissenschaftler:in - Gesundheitswissenschaftler:in - Arzt:Ärztin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

      Dokumentationsanforderung

      Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    Titel
    Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Helse- og sosial tjenesteyting

      Open-House-Verfahren "Programm/Schnupperangebot"

      AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für ein "Programm/Schnupperangebot". Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen.

      Rahmenvereinbarung1. april 2026
      30. juni 2030(100+ Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Helse- og sosial tjenesteyting

      Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

      Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt Dienstleistungen zur "BGM-Prozesssteuerung" im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Gesundheitsdienstleistungen.

      Rahmenvereinbarung7. mai 2026
      31. des. 2029(100+ Tage)
    • BARMER Beschaffung und Vergabe

      Bedriftshelsetjenester

      Betrieblich-medizinische Screening-Varianten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung

      BARMER Beschaffung und Vergabe benötigt Dienstleistungen für einen Rahmenvertrag über betrieblich-medizinische Screening-Varianten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Wuppertal. Die zu erbringenden Leistungen umfassen Herzkreislauf-Screening, Rückenscreening, Screening der Halsschlagader/Carotis und Hautscreening, jeweils mit Diagnostik, Beratung und Statistik. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (50 %) und Preis (50 %). Bewerber müssen zwei Referenzprojekte im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung nachweisen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und jeweils zwei der genannten Screening-Varianten umfassen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Vertragsjahr erforderlich. Für alle Positionen im Projekt, die in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, müssen Mitarbeiter Deutsch als Muttersprache oder auf C2-Niveau sowie Englisch auf C1-Niveau beherrschen.

      Rahmenvereinbarung16. sep. 2026
      21. okt. 2026(12 Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Helse- og sosial tjenesteyting

      BGM-Suchtprävention

      DAK-Gesundheit benötigt Dienstleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Hamburg für 72 Monate. Die Leistungen umfassen Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende (Los 1) sowie die Qualifizierung zum/zur "betrieblichen Suchtbeauftragten" (Los 2). Es wird eine Eigenerklärung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verlangt, sowie Eigenerklärungen zu den tätigkeitsbezogenen Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre. Zudem sind Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren erforderlich, die für Los 1 mindestens 5 Vorträge und 5 Seminare pro Jahr und für Los 2 mindestens 1 Qualifizierung zum betrieblichen Suchtbeauftragten pro Jahr umfassen. Das eingesetzte Personal muss alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere des aktuellen GKV-Leitfadens Prävention, erfüllen.

      Wettbewerb29. sep. 2026
      30. okt. 2026(21 Tage)
    • KWL mbH

      Bedriftsrådgivning

      Rahmenvertrag Beratungsleistungen

      Die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen benötigt Beratungsleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrags, der in der Region Hannover erbracht werden soll. Der Vertrag umfasst Unternehmens- und Verwaltungsberatung. Um sich zu qualifizieren, muss der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR nachweisen oder sich verpflichten, diese im Falle eines Zuschlags abzuschließen. Des Weiteren sind mindestens 150 aktive deutschsprachige Berater in den letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen und ein jährlicher Umsatz von mindestens 30 Mio. EUR netto aus Beratungsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind sechs Referenzprojekte zwischen dem 01.01.2022 und 31.08.2026 mit mindestens 80 Beratertagen vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Beratung muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung (über 1 Mio. Kunden) und/oder in einem Dienstleistungsunternehmen oder einer Versicherung (über 1 Mio. Kunden) erfolgt sein, wobei mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern stammen müssen und mindestens drei Referenzen eine gesetzliche Krankenversicherung betreffen müssen.

      Rahmenvereinbarung mit Qualifikation22. sep. 2026
      26. okt. 2026(17 Tage)