Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge bis 12.08.2026
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer
Die AOK Bayern beabsichtigt, nicht-exklusive Verträge mit allen interessierten Unternehmen über die Lieferung von patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung sowie Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter abzuschließen. Die Verträge haben eine Laufzeit von vier Jahren, wobei ein Vertragsabschluss jederzeit zum Ersten eines Monats möglich ist, spätestens jedoch am 20. Dezember 2029. Die Lieferung erfolgt in Deutschland.
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Annet
- Anzahl Angebote
- 999
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle SGB V
- Kontakttelefon
- 08962730267
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle1@by.aok.de
- Adresse
- Carl-Wery-Str. 28, 81739 München
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig bis 12.08.2026. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
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Preis
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- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Titel
- Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge bis 12.08.2026
- Typ
- Hauptcode
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