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    Personenbeförderungsleistungen in dem Linienbündel 2 des Landkreises Fürth

    Landkreis Fürth

    Personenbeförderungsleistungen in dem Linienbündel 2 des Landkreises Fürth

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Aug 19, 9:36 AMAugust 19, 2025 9:36 AM
    2. Vertragsbeginn

      Dec 12, 12:00 AMDecember 12, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Dec 8, 12:00 AMDecember 8, 2035 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Fürth/Personenbeförderungsleistungen in dem Linienbündel 2 des Landkreises Fürth

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in dem Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: 101: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103: Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in dem Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: 101: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103: Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontaktperson
      Landratsamt Fürth, Abteilung 1 / Sachgebiet 15 – ÖPNV und Radverkehr
      Kontakttelefon
      +49 91197731367
      Kontakt-E-Mail
      n-vogel@lra.fue.bayern.de
      Adresse
      Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf

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    Auftraggeber
    Landkreis Fürth
    Titel
    Personenbeförderungsleistungen in dem Linienbündel 2 des Landkreises Fürth
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Fürth, Landkreis

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