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Deutschland: Ausschreibungen/Hamburg Port Authority AöR/Planungs- und optionale Bauleistungen
  1. Zuschlagsentscheidung

    19. mars kl. 00:0019. mars 2026 kl. 00:00
  2. Vertragsunterzeichnung

    19. mars kl. 00:0019. mars 2026 kl. 00:00
  3. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

    29. april kl. 08:0329. april 2026 kl. 08:03

Brief

Planungs- und optionale Bauleistungen

Zuschlag erteilt

Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

Teilnahmefrist
28. aprilAbgelaufen
Verfahrensart
Mit VerhandlungZwei Stufen
Vertrag
BauarbeitenLaufzeit 1 Jahr

Brief

Die Hamburg Port Authority AöR hat mit der Ed. Züblin AG einen Vertrag über Planungs- und optionale Bauleistungen für den Ersatzneubau der Ellerholzbrücken in Hamburg geschlossen. Der Vertrag umfasst den Abriss und Ersatzneubau der Straßenbrücken BW 111 und BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücken (ca. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand, den Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122, den Rückbau des Bauwerks 114 sowie den Rückbau eines Pfeilerrelikts. Die Laufzeit der Planungsphase beträgt etwa 1 Jahr, mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen.

Anleggs- og infrastrukturbygging

Ergebnis

TED
  • ED.Züblin AG
    Gewinner
  • Anzahl Angebote
    3
  • Vertragswert
    0 €

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Aus der Bekanntmachung

  • Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).

  • Kontakt

    zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
  • Typ
    Ergebnis · Präqualifikation
  • Ort
    Hamburg
  • Hauptcode
    Bau von Straßenbrücken
    45221111

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