Planungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau
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Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Bau eines Vollanschlusses an die B 415 und der Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau in Langenwinkel, Stadt Lahr. Hochbauvorhaben und Planungsrecht Die Ortenau Klinikum gKAöR plant den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr im Stadtteil Langenwinkel westlich des Siedlungsgebietes. Die Stadt Lahr stellt das Baufeld zur Verfügung. Der Bebauungsplan KLINIKUM wird zur Schaffung des Baurechts aufgestellt. Ergänzend wird für den Anschluss an die B 415 ein eigenständiger, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt. Erschließung | Verkehr Die verkehrliche Erschließung soll über einen Vollanschluss an die B 415 sichergestellt werden. Über den neu zu bauenden Knotenpunkt soll der gesamte motorisierte Verkehr (Rettungs-, Mitarbeiter-, Besucher-, Patienten- und Versorgungsverkehr) abgewickelt werden. Durch den Stadtteil Langenwinkel wird es lediglich ein Angebot für den Fuß- und Radverkehr und eine zweite Feuerwehrzufahrt geben. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde hat die Notwendigkeit dieses Vollanschlusses an die B 415 bestätigt und eine Genehmigung bei Einhaltung der technischen Regelwerke für einen richtlinienkonformen Knotenpunkt in Aussicht gestellt. Verkehrsplanerische Fragestellungen wurden unter Hinzuziehen eines Fachbüros beantwortet. Darauf aufbauend wurde von einem weiteren Fachbüro eine Machbarkeitsstudie mit Vorentwürfen für mehrere Knotenpunktformen und Varianten erstellt. Im Februar 2025 soll unter Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Lahr entschieden werden, welche Knotenpunktform weiterverfolgt wird. Der Baustellenverkehr soll ebenfalls über den Vollanschluss an die B 415 abgewickelt werden, um keine Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung in Langenwinkel entstehen zu lassen. Sofern der neue Knotenpunkt bereits (in Teilen) hergestellt ist, soll dieser genutzt werden. Ansonsten ist eine temporäre Baustellenzufahrt über die B 415 zu schaffen. Ein Baustellenverkehrskonzept ist noch zu erstellen. Bei derPlanung und Bauausführung ist zu beachten, dass ein einspuriger öffentlicher Verkehrsfluss auf der B415 je Fahrtrichtung gewährt bleiben muss. Auf der gegenüberliegenden Seite der B 415 befindet sich das Industriegebiet West mit Erweiterungsflächen in Richtung Westen. Deshalb wurde geprüft, ob der neue Knotenpunkt auch eine Erschließungsfunktion hierfür übernehmen kann (siehe Varianten 1-4 und 6). Erschließung | Ver- und Entsorgung Der Hauptsammler für das Schmutzwasser verläuft auf der Nordseite der B 415. Auch ein Frischwasseranschluss, ggf. ein Gasanschluss und diverse Kommunikations- und Energieversorgungsleitungen werden voraussichtlich über das bestehende Industriegebiet West herzustellen sein. Der Versorgungsleitungen werden durch die entsprechenden Versorgungsträger geplant. Die Abstimmung für den Bauablauf und die Querungen der Bundesstraße ist Aufgabe des Projektplaners (AN). Ziel ist die Bereitstellung aller Ver- und Entsorgungsleitung an einem zentralen Punkt im nordöstlichen Bereich der neuen Klinikumgrenze. Das Klinikum wird von den Versorgern doppelt abgesichert. Ein weiterer zentraler Punkt ist an der südöstlichen Grenze vorgesehen. Im vorgesehenen Kreuzungsbereich der Ver- und Entsorgungsleitungen liegt die B415 ca. 1,0 m höher, als das umliegende Gelände. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld Unternehmen mit einer Machbarkeitsstudie befasst waren. Zum Vorteilsausgleich werden sämtliche Informationen und alle vorliegenden Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-9
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 78219100618
- Kontakt-E-Mail
- ausschreibung@lahr.de
- Adresse
- Rathausplatz 7, 77933 Lahr
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Bau eines Vollanschlusses an die B 415 und der Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau in Langenwinkel, Stadt Lahr. Hochbauvorhaben und Planungsrecht Die Ortenau Klinikum gKAöR plant den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr im Stadtteil Langenwinkel westlich des Siedlungsgebietes. Die Stadt Lahr stellt das Baufeld zur Verfügung. Der Bebauungsplan KLINIKUM wird zur Schaffung des Baurechts aufgestellt. Ergänzend wird für den Anschluss an die B 415 ein eigenständiger, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt. Erschließung | Verkehr Die verkehrliche Erschließung soll über einen Vollanschluss an die B 415 sichergestellt werden. Über den neu zu bauenden Knotenpunkt soll der gesamte motorisierte Verkehr (Rettungs-, Mitarbeiter-, Besucher-, Patienten- und Versorgungsverkehr) abgewickelt werden. Durch den Stadtteil Langenwinkel wird es lediglich ein Angebot für den Fuß- und Radverkehr und eine zweite Feuerwehrzufahrt geben. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde hat die Notwendigkeit dieses Vollanschlusses an die B 415 bestätigt und eine Genehmigung bei Einhaltung der technischen Regelwerke für einen richtlinienkonformen Knotenpunkt in Aussicht gestellt. Verkehrsplanerische Fragestellungen wurden unter Hinzuziehen eines Fachbüros beantwortet. Darauf aufbauend wurde von einem weiteren Fachbüro eine Machbarkeitsstudie mit Vorentwürfen für mehrere Knotenpunktformen und Varianten erstellt. Im Februar 2025 soll unter Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Lahr entschieden werden, welche Knotenpunktform weiterverfolgt wird. Der Baustellenverkehr soll ebenfalls über den Vollanschluss an die B 415 abgewickelt werden, um keine Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung in Langenwinkel entstehen zu lassen. Sofern der neue Knotenpunkt bereits (in Teilen) hergestellt ist, soll dieser genutzt werden. Ansonsten ist eine temporäre Baustellenzufahrt über die B 415 zu schaffen. Ein Baustellenverkehrskonzept ist noch zu erstellen. Bei derPlanung und Bauausführung ist zu beachten, dass ein einspuriger öffentlicher Verkehrsfluss auf der B415 je Fahrtrichtung gewährt bleiben muss. Auf der gegenüberliegenden Seite der B 415 befindet sich das Industriegebiet West mit Erweiterungsflächen in Richtung Westen. Deshalb wurde geprüft, ob der neue Knotenpunkt auch eine Erschließungsfunktion hierfür übernehmen kann (siehe Varianten 1-4 und 6). Erschließung | Ver- und Entsorgung Der Hauptsammler für das Schmutzwasser verläuft auf der Nordseite der B 415. Auch ein Frischwasseranschluss, ggf. ein Gasanschluss und diverse Kommunikations- und Energieversorgungsleitungen werden voraussichtlich über das bestehende Industriegebiet West herzustellen sein. Der Versorgungsleitungen werden durch die entsprechenden Versorgungsträger geplant. Die Abstimmung für den Bauablauf und die Querungen der Bundesstraße ist Aufgabe des Projektplaners (AN). Ziel ist die Bereitstellung aller Ver- und Entsorgungsleitung an einem zentralen Punkt im nordöstlichen Bereich der neuen Klinikumgrenze. Das Klinikum wird von den Versorgern doppelt abgesichert. Ein weiterer zentraler Punkt ist an der südöstlichen Grenze vorgesehen. Im vorgesehenen Kreuzungsbereich der Ver- und Entsorgungsleitungen liegt die B415 ca. 1,0 m höher, als das umliegende Gelände. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld Unternehmen mit einer Machbarkeitsstudie befasst waren. Zum Vorteilsausgleich werden sämtliche Informationen und alle vorliegenden Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-9
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Beschreibung
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Dokumentationsanforderung
Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Beschreibung
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Erklärung (siehe Anlagen).
Beschreibung
Gesamtumsatz des Bewerbers netto < 2.500.000 € führt zum Ausschluss.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Berufshaftpflichtversicherung bestätigte Deckungssummen für Personenschäden < 3,0 Mio. € führt zum Ausschluss.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Berufshaftpflichtversicherung bestätigte Deckungssummen für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) < 3,0 Mio. € führt zum Ausschluss.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Anzahl der im Projekt vorgesehenen Personen darf eine Mindestanzahl von < 8 nicht unterschreiten und führt demzufolge zum Ausschluss.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Beschreibung
Ein Projektorganigramm ist vorzulegen. Ein Fehlen des Projektorganigramms führt zum Ausschluss.
Dokumentationsanforderung
Projektorganigramm ist vorzulegen.
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- Auftraggeber
- Stadt Lahr
- Titel
- Planungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ortenaukreis
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…