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    Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

    Umweltbundesamt

    Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      1. juli kl. 20:001. juli 2025 kl. 20:00
    2. Zuschlagsentscheidung

      22. sep. kl. 00:0022. september 2025 kl. 00:00
    3. Vertragsunterzeichnung

      22. sep. kl. 00:0022. september 2025 kl. 00:00
    4. Vertragsbeginn

      30. sep. kl. 00:0030. september 2025 kl. 00:00
    5. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      10. okt. kl. 07:4010. oktober 2025 kl. 07:40
    6. Vertragsende

      30. nov. kl. 00:0030. november 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Umweltbundesamt/Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden.

    Ergebnis

    Gewinner
    European Energy Exchange AG
    Anzahl Angebote
    1
    Vertragswert
    1 €

    Über das Angebot

      Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden.

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2028 50 % Prei und 50 % Qualität

    • Beschreibung

      Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2028 50 % Prei und 50 % Qualität

    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Umweltbundesamt
    Titel
    Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
    Zusätzliche Codes
    90731210Erwerb von CO2-Emissionsrechten
    Ort
    Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt

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    • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

      Drivstoff og brensel

      Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur betrieblichen Treibhausgaskompensation der GIZ

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      Rahmenvereinbarung30. sep. 2026
      13. okt. 2026(5 Tage)
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    • Stadtreinigung Hamburg AöR

      Data og analyse

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      Wettbewerb1. okt. 2026
      2. nov. 2026(25 Tage)
    • Umweltbundesamt

      Miljøovervåking og naturvitenskapelige tjenester

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      Wettbewerb5. okt. 2026
      24. nov. 2026(47 Tage)