Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld in der Zeit vom 01.07.2026 - 30.06.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Laboratorietjenester
Die Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen hat die Absicht, einen Vertrag mit SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla über die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld zu schließen. Die Dienstleistungen sollen in Bielefeld erbracht werden, mit einer Vertragslaufzeit vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 und einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 bis zum 30.06.2030. Bei der Vergabe wurden 16 Angebote berücksichtigt, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium war.
Ergebnis
- Gewinner
- SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla
- Anzahl Angebote
- 16
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 521512079
- Kontakt-E-Mail
- susanne.plewka@bielefeld.de
- Adresse
- Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld in der Zeit vom 01.07.2026 - 30.06.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der zum Zuschlag vorgesehene Bieter hat auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Dokumentationsanforderung
Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung: Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
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- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Titel
- Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld in der Zeit vom 01.07.2026 - 30.06.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…