Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Forsknings- og analyselaboratorier
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hat die Absicht, einen Vertrag mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät, über die Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) abzuschließen. Die Dienstleistungen sollen in Deutschland erbracht werden und haben einen Wert von 176.073 €. Ziel des Forschungsprojekts ist es, messspezifische Kriterien für Speichelvortests festzulegen, um eine hohe Korrelation mit Bestätigungsanalysen im Blutserum zu erreichen und die Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten zu berücksichtigen. Es sollen auch neuere Verfahren wie Speichel als Matrix für Bestätigungsanalysen und der Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Ergebnis
- Gewinner
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 176.073 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- forschungsvergabe@bast.de
- Adresse
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.Hauptmerkmale des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum) oder eine Eigenerklärung für Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Beschreibung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt. Falls noch keine Versicherung besteht, verpflichtet sich der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung, eine solche Versicherung abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Titel
- Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
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