Radrouten-Wayfinding, Bodenmarkierungen
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Arkitekttjenester
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufbringung von Bodenmarkierungen auf Strecken des Radroutennetzes im Hamburger Stadtgebiet. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) möchte die Orientierung entlang von Radrouten der Freien und Hansestadt Hamburg durch ein Wegweisungssystem verbessern. Das Wegweisungssystem des Radroutennetzes in Hamburg soll für eine gute Auffindbarkeit und Wiedererkennbarkeit der Routen für die Nutzer:innen sorgen. Dafür soll das Wegweisungssystem für Radwege in Hamburg aus verschiedenen Arten von Wegweisern, Stelen und Bodenmarkierungen bestehen. Die Bodenmarkierungen, richtungsweisende Piktogramme (34 x 84 cm), geben Auskunft über die Richtung einer Radroute, helfen bei komplexen Wegeführungen und bestätigen, dass man sich noch auf dem richtigen Weg befindet. Die Bodenmarkierungen sind in regelmäßigen Abständen geplant. Auf freier Strecke ohne Entscheidungspunkte sind Markierungen ca. alle 250 m vorgesehen. Bodenmarkierungen sollen auch vor und hinter Entscheidungspunkten aufgebracht werden. Entscheidungspunkte sind beispielsweise große Kreuzungen oder Stellen, an denen es Abbiegungen auf der Radroute gibt. Gemäß Einsatzregeln kann somit von ca. 10 Markierungen je Kilometer (in beiden Fahrtrichtungen zusammen) ausgegangen werden. Die Streckenlänge des Gesamtnetzes, auf dem zukünftig Bodenmarkierungen aufgebracht werden sollen, beläuft sich auf insgesamt ca. 316 km (je Fahrtrichtung) und unterteilt sich auf 23 Radrouten. Die hier zu vergebende Planungsleistung beinhaltet Streckenabschnitte mit einem Umfang von ca. 100 km (je Fahrtrichtung). Die Streckenabschnitte wurden für die weitere Planung in drei ähnlich große Teile (Phasen) unterteilt, um den Umfang für Verschickung und Bauausführung zu reduzieren. Phase 1 beinhaltet die Radroute 4 zwischen Harburg und Alsterdorf sowie die Radroute 3 zwischen der Innenstadt und Niendorf Nord. Die Phase 1 beinhaltet somit insgesamt ca. 35 km. In Phase 2 sind die Radroute 2 zwischen der Innenstadt und Bergedorf, Radroute 7 zwischen der Innenstadt und Wandsbek sowie Teile der Radrouten 6 und 9 am östlichen Alsterufer enthalten. Die Phase 2 beinhaltet insgesamt ca. 32 km. Phase 3 beinhaltet die Radroute 1 zwischen Blankenese und der Innenstadt, Radroute 16 zwischen Altona und Hudtwalckerstraße, Radroute 5 zwischen Steilshoop und der Alster sowie weitere Verbindungsstrecken. Insgesamt umfasst die Phase 3 ca. 36 km. Es sollen die Standorte für Bodenmarkierungen geplant und in einem GIS-Kataster eingetragen werden sowie die dafür erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Bodenmarkierungen nach den abgestimmten Einsatzregeln erstellt werden. Zudem sind Kenntnisnahme-Schlussverschickung, sowie AU-Bau und Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Die zu planenden Radrouten werden durch die BVM mit Haupt- und Zwischenwegweiser ausgestattet. Die Standorte sind bereits abgestimmt und werden bis Anfang 2026 umgesetzt. Die Standorte der Bodenmarkierungen richten sich gemäß Einsatzregeln primär an den Schilderstandorten. Das Kataster der Schilderstandorte wird dem AN für die Planung der Bodenmarkierungen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projektes sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Standortplanung von Bodenmarkierungen im GIS-Kataster - Abstimmungen mit Projektbeteiligten und externen Dienststellen - Kenntnisnahme-Schlussverschickung - Erstellung der AU-Bau und des Leistungsverzeichnisses - Planung und Abstimmung der Ausführung der Markierungsarbeiten. Für die Terminplanung ist ein Terminplan entsprechend der vorgegebenen Meilensteine zu verwenden und fortzuschreiben.
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Besluttning av oppdragsgiveren på grunn av manglende finansiering
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentraler Einkauf und Vergabe
- Kontakttelefon
- +49 40428280
- Kontakt-E-Mail
- zentralereinkauf@lsbg.hamburg.de
- Adresse
- Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufbringung von Bodenmarkierungen auf Strecken des Radroutennetzes im Hamburger Stadtgebiet. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) möchte die Orientierung entlang von Radrouten der Freien und Hansestadt Hamburg durch ein Wegweisungssystem verbessern. Das Wegweisungssystem des Radroutennetzes in Hamburg soll für eine gute Auffindbarkeit und Wiedererkennbarkeit der Routen für die Nutzer:innen sorgen. Dafür soll das Wegweisungssystem für Radwege in Hamburg aus verschiedenen Arten von Wegweisern, Stelen und Bodenmarkierungen bestehen. Die Bodenmarkierungen, richtungsweisende Piktogramme (34 x 84 cm), geben Auskunft über die Richtung einer Radroute, helfen bei komplexen Wegeführungen und bestätigen, dass man sich noch auf dem richtigen Weg befindet. Die Bodenmarkierungen sind in regelmäßigen Abständen geplant. Auf freier Strecke ohne Entscheidungspunkte sind Markierungen ca. alle 250 m vorgesehen. Bodenmarkierungen sollen auch vor und hinter Entscheidungspunkten aufgebracht werden. Entscheidungspunkte sind beispielsweise große Kreuzungen oder Stellen, an denen es Abbiegungen auf der Radroute gibt. Gemäß Einsatzregeln kann somit von ca. 10 Markierungen je Kilometer (in beiden Fahrtrichtungen zusammen) ausgegangen werden. Die Streckenlänge des Gesamtnetzes, auf dem zukünftig Bodenmarkierungen aufgebracht werden sollen, beläuft sich auf insgesamt ca. 316 km (je Fahrtrichtung) und unterteilt sich auf 23 Radrouten. Die hier zu vergebende Planungsleistung beinhaltet Streckenabschnitte mit einem Umfang von ca. 100 km (je Fahrtrichtung). Die Streckenabschnitte wurden für die weitere Planung in drei ähnlich große Teile (Phasen) unterteilt, um den Umfang für Verschickung und Bauausführung zu reduzieren. Phase 1 beinhaltet die Radroute 4 zwischen Harburg und Alsterdorf sowie die Radroute 3 zwischen der Innenstadt und Niendorf Nord. Die Phase 1 beinhaltet somit insgesamt ca. 35 km. In Phase 2 sind die Radroute 2 zwischen der Innenstadt und Bergedorf, Radroute 7 zwischen der Innenstadt und Wandsbek sowie Teile der Radrouten 6 und 9 am östlichen Alsterufer enthalten. Die Phase 2 beinhaltet insgesamt ca. 32 km. Phase 3 beinhaltet die Radroute 1 zwischen Blankenese und der Innenstadt, Radroute 16 zwischen Altona und Hudtwalckerstraße, Radroute 5 zwischen Steilshoop und der Alster sowie weitere Verbindungsstrecken. Insgesamt umfasst die Phase 3 ca. 36 km. Es sollen die Standorte für Bodenmarkierungen geplant und in einem GIS-Kataster eingetragen werden sowie die dafür erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Bodenmarkierungen nach den abgestimmten Einsatzregeln erstellt werden. Zudem sind Kenntnisnahme-Schlussverschickung, sowie AU-Bau und Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Die zu planenden Radrouten werden durch die BVM mit Haupt- und Zwischenwegweiser ausgestattet. Die Standorte sind bereits abgestimmt und werden bis Anfang 2026 umgesetzt. Die Standorte der Bodenmarkierungen richten sich gemäß Einsatzregeln primär an den Schilderstandorten. Das Kataster der Schilderstandorte wird dem AN für die Planung der Bodenmarkierungen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projektes sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Standortplanung von Bodenmarkierungen im GIS-Kataster - Abstimmungen mit Projektbeteiligten und externen Dienststellen - Kenntnisnahme-Schlussverschickung - Erstellung der AU-Bau und des Leistungsverzeichnisses - Planung und Abstimmung der Ausführung der Markierungsarbeiten. Für die Terminplanung ist ein Terminplan entsprechend der vorgegebenen Meilensteine zu verwenden und fortzuschreiben.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Vergabeverfahren erfolgt im zweistufigen Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Vorliegend handelt es sich um den öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Dazu haben die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag folgende Dokumente einzureichen: • Anlage 1.0 – Teilnahmeantrag • Anlage 1.1 – Eigenerklärung zur Eignung • Anlage 1.2 - Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung inkl. Anlagen • Anlage 1.3 – Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ohne Vorlage) • Anlage 2 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn • Anlage 3 – 5. RUS-Sanktionspaket • Anlage 4 – falls erforderlich: Erklärung Bewerbergemeinschaft • Anlage 5 – falls erforderlich: Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Anlage 6 – falls erforderlich: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • Anlage 7 – falls erforderlich: Leistungen Unterauftragnehmer • Anlage 8 – falls erforderlich: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Mit Ausnahme von "Anlage 1.3 – Nachweis Berufshaftpflichtversicherung" stehen alle Vorlagen zur Verfügung. Als "Anlage 1.3 -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung" ist ein Versicherungsnachweis oder ähnlich beizufügen. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Es ist der Vordruck „Anlage 4 – Erklärung Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Die Aufteilung ist anzugeben. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber u. gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss - sowohl des Einzelbewerbers als auch der Bewerbergemeinschaft. Mehrfachangebote von Unterauftragnehmern sind zugelassen. Nimmt ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderlich wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). Beabsichtigt der Bewerber, sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die Vordrucke „Anlage 5 - Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“ und „Anlage 6 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ ausfüllen. Die Vordrucke „Anlage 1.1 -Eigenerklärung zur Eignung“, „Anlage 1.2.1 –Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“, "Anlage 1.3 - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung" sind von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zulassen, muss er – falls bereits möglich – im Teilnahmewettbewerb unter Verwendung der Vordrucke „Anlage 7 - Leistungen Unterauftragnehmer“ und „Anlage 8 -Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“, spätestens aber mit Angebotsabgabe angeben. Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden gebeten ein Erstangebot abzugeben. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung eines Erstangebotes an die ausgewählten Bieter erfolgt voraussichtlich in der 27. KW 2025. Die Angebotsaufforderung erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform. Die Angebote sind voraussichtlich in der 31. KW 2025 einzureichen. Bietergespräche werden voraussichtlich im 36. KW 2025 stattfinden. Die genauen Termine sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gemäß §17 Abs. 11 VgV, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in die Verhandlungen einzutreten. Soweit der Zuschlag auf ein Erstangebot nicht erteilt wird, ist beabsichtigt, Verhandlungen mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern durchzuführen. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer müssen mit dem Angebot einen Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters), die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern desjeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) gemäß den Angaben in der Eigenerklärung der Eignung einreichen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote punktegleich sind, entscheidet der Preis über die Rangfolge. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Gesamtpunktzahl als auch bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Die bereitgestellten Anlagen und Vordrucke sind bindend und zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV. Bewerberfragen zum Teilnahmeantrag bzw. Bieterfragen zur Angebotsabgabe sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform zu stellen. Diese können bis zum Ablauf der Bewerber- bzw. Bieterfragenfrist übermittelt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer wird im Rahmen der Maßnahme auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer bzw. seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern sie bzw. er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und dies Verpflichtung für den Zeitraum der Leistungserbringung noch wirksam ist.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die „Anlage 2 - Honorarermittlung“ ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Bewertung erfolgt wie in „Anlage 1.4 Angebotsbedingungen/ Zuschlagskriterien“ in den Vorab-Informationen dargestellt.
Beschreibung
Die Leistungskriterien werden wie folgt definiert: Projektteam und Referenzprojekte - 30 % Bearbeitungs- und Leistungskonzept - 30 %. Weitere Details zu den Zuschlagskriterien und ihrer Bepunktung finden sich in der "Anlage 1.4 Angebotsbedingungen/ Zuschlagskriterien“
Unterkriterien
Beschreibung
Die Bewertung des Projektteams und der Referenzprojekte erfolgt wie nachstehend genannt: Berufserfahrung in leitender Funktion als Projektleitung (10 %) Berufserfahrung Projektteam (1 Projektmitarbeiter bzw. stell. Projektleitung mit 10 %; 1 techn. Zeichner mit 10 %)
Bewertungsmethode
- Berufserfahrung in leitender Funktion als Projektleitung (10 %) - Berufserfahrung Projektteam (1 Projektmitarbeiter bzw. stell. Projektleitung mit 10 %; 1 techn. Zeichner mit 10 %)
Beschreibung
Für die Bewertung des Bearbeitungs- und Leistungskonzept werden folgende Merkmale betrachtet: Darstellung der Projektaufgabe (10 %) Risikomanagement (4 %) Termin- und Kostenmanagement (8 %) Terminliche Abwicklung (inklusive Balkenplan) (8 %)
Bewertungsmethode
- Darstellung der Projektaufgabe (10 %) - Risikomanagement (4 %) - Termin- und Kostenmanagement (8 %) - Terminliche Abwicklung (inklusive Balkenplan) (8 %)
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
- Titel
- Radrouten-Wayfinding, Bodenmarkierungen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
- Geschätzter Wert
- 82.863,00 €
- Dauer
- 21 Monate