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    Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung

    Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

    Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      24. okt. 2024 kl. 09:5724. oktober 2024 kl. 09:57
    2. Änderung in Wettbewerb

      26. nov. 2024 kl. 15:4826. november 2024 kl. 15:48
    3. Vertragsunterzeichnung

      24. feb. 2025 kl. 00:0024. februar 2025 kl. 00:00
    4. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      11. mars 2025 kl. 09:4611. mars 2025 kl. 09:46
    5. Vertragsbeginn

      1. april 2025 kl. 00:001. april 2025 kl. 00:00
    6. Vertragsende

      31. jan. kl. 00:0031. januar 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR/Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Tolketjenester

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt. Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten. Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.

    Ergebnis

    Gewinner
    Kaya Sprachendienste
    Anzahl Angebote
    12
    Vertragswert
    1.144 €
    Maximaler Rahmenvereinbarungswert
    Bis zu 60.000.000 €

    Über das Angebot

      Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt. Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten. Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.

      Kontakttelefon
      +494321-974-0
      Kontakt-E-Mail
      Zentrale.nms@Lfa.landsh.de
      Adresse
      Haart 148, 24539 Neumünster

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.

    • Beschreibung

      Reaktionszeit (getrennt nach gängigen/häufigen, seltenen und sonstigen Sprachen).

    • Beschreibung

      Ausgefülltes Preisblatt. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.

    Qualifikationsanforderungen

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    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
    Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
    Titel
    Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
    Typ
    ErgebnisRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    79540000Dolmetscherdienste
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Neumünster, Kreisfreie Stadt

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      Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, benötigt medizinische Betreuungsleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster, Haart 148, mit einer Kapazität von bis zu 1.120 Betten, die perspektivisch auf 1.250 Betten erhöht werden soll. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 15.000.000,00 € für den ausgeschriebenen Zeitraum inklusive Verlängerungsoptionen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (30 %) und des Konzepts zur Leistungserbringung (70 %). Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen und mindestens zwei Referenzen über vergleichbare medizinische Betreuungsleistungen für Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften mit einer Belegung von mindestens 600 Personen und einer Vertragsdauer von jeweils mindestens 3 Jahren vorlegen, die im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Des Weiteren sind eine Eigenerklärung über das Vorhandensein der geforderten Nachweise und eines Personalentwicklungskonzepts sowie die Nutzung eines geeigneten EDV-Programms für die ärztliche Behandlung erforderlich.

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      Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit, benötigt Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Justizvollzugsanstalt Lübeck. Die Dienstleistungen dienen der Unterstützung bei der Sicherung der Einrichtung und ergänzen die Aufgabenwahrnehmung der Bediensteten durch Ausführung bestimmter Tätigkeiten im Haftalltag. Die Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG hat heute einen ähnlichen Vertrag. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Qualität des Konzeptes (60 %) und des Angebotspreises/Stundenlohns (40 %). Qualifikationsanforderungen umfassen eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich Wachdienst/Sicherheitsleistung der letzten drei Jahre, eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung und mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre.

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      Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR benötigt Dienstleistungen für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen sowie Montage und Demontage. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert von 7.486.500,00 € netto, aufgeteilt in Lose für Kiel (2.001.000,00 € netto), Lübeck (2.001.000,00 € netto), Nord (1.345.500,00 € netto), Südost (1.414.500,00 € netto) und West (724.500,00 € netto). Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Preis (37,1429%), Abfrage Fuhrpark CO2 (14,2857%) und Abfrage Karton und Mehrwegbehälter (5,7143%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der Leistungsart für die Jahre 2023, 2024, 2025, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens drei und maximal fünf Referenzen über einschlägige Leistungen aus den letzten drei Jahren (2023 bis 2025), eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten) und eine Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.

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      Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit, benötigt Dienstleistungen zur Behandlung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten in einer psychiatrischen stationären Fachabteilung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Der Auftragnehmer soll auf bis zu 21 Behandlungsplätzen psychisch erkrankte volljährige männliche Gefangene eigenverantwortlich und nach fachlichen Standards versorgen. Die Leistungen umfassen die erforderlichen Behandlungen sowie den medizinisch-therapeutisch-pflegerischen Behandlungsbetrieb der Psychiatrischen Abteilung in Neumünster. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (40 %) und Qualität (60 %). Qualifikationsanforderungen umfassen eine Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Jahre sowie maximal 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Justizvollzug, Maßregelvollzug oder in Einrichtungen mit ähnlichen Behandlungs- und Sicherheitsanforderungen.

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