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    Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

    Stadt Oldenburg (Oldb)

    Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      23. juli kl. 13:1223. juli 2026 kl. 13:12
    2. Fragefrist

      17. aug. kl. 10:0017. august 2026 kl. 10:00
    3. Angebotsfrist

      24. aug. kl. 10:0024. august 2026 kl. 10:00
    4. Bindefrist

      30. okt. kl. 11:0030. oktober 2026 kl. 11:00
    5. Vertragsbeginn

      1. nov. kl. 00:001. november 2026 kl. 00:00
    6. Vertragsende

      31. okt. kl. 00:0031. oktober 2028 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt Oldenburg (Oldb)/Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Die Stadt Oldenburg (Oldb) benötigt Bestattungsdienstleistungen für ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 700.000 EUR. Die Stadt Oldenburg (Oldb) ist für die Veranlassung von Bestattungen zuständig, wenn niemand anderes dafür sorgt, und entscheidet über Art und Ort der Bestattung. Die Dienstleistungen sollen in Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt, erbracht werden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %).

    Über das Angebot

      Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.

      Kontaktperson
      Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +49 4412352419
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@stadt-oldenburg.de
      Adresse
      Schlossplatz 25/26, 26122 Oldenburg

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/82a4abd4-7d09-48d7-b05d-02ee53e17edc/suitabilitycriteria

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

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    Auftraggeber
    Stadt Oldenburg (Oldb)
    Titel
    Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    98371000Bestattungsdienste
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
    Geschätzter Wert
    700.000,00 €

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