Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV Fahrradleasing
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Sykkel- og mikromobilitet
Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gem. § 2 Absatz 3, Satz 2 und 3 Landesbesoldungsgesetz NRW ist die Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder auch für Beamte möglich. Die Stadt Menden (Sauerland) wendet daher den TV-Fahrradleasing analog auch für die Beamten an. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten (Tarifbeschäftigten und Beamte) werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 2373 9030
- Kontakt-E-Mail
- stadt@menden.de
- Adresse
- Neumarkt 5, 58706 Menden
Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gem. § 2 Absatz 3, Satz 2 und 3 Landesbesoldungsgesetz NRW ist die Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder auch für Beamte möglich. Die Stadt Menden (Sauerland) wendet daher den TV-Fahrradleasing analog auch für die Beamten an. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten (Tarifbeschäftigten und Beamte) werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Schätzmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich wie ab-gefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist die Zeile „Gesamtsumme Netto = Angebotsvergleichspreis)“. Die Angebotspreise des Bieters zu den einzelnen Fahrrad-typen in dieser Spalte werden mit den angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert.
Bewertungsmethode
Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl.
Beschreibung
Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die in dem Vordruck 08: Fachangebot mit ihrer jeweiligen Gewichtung angegebenen Unterkriterien einzugehen. Dazu sind die in dem Vordruck vorgesehenen Textfelder zu verwenden. Der Vordruck 08: Fachangebot enthält separat Erläuterungen zu jedem Unterkriterium. Diese transparent gemachten Anforderungen sind zu berück-sichtigen. Die jeweiligen bieterseitigen Angaben in dem Vordruck 08: Fachangebot wer-den unter Berücksichtigung dieser Anforderungen jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Dabei werden nur die an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen getätigten Angaben berücksichtigt und es müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Bewertungsmethode
Das Notensystem zur Bewertung der Angebote ist wie folgt:
- 10,00 Punkte: Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
- 07,50 Punkte: Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
- 05,00 Punkte: Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
- 02,50 Punkte: Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teil-weise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
- 00,00 Punkte: Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung).
Dokumentationsanforderung
Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Beschreibung
Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung).
Dokumentationsanforderung
Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Dokumentationsanforderung
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Beschreibung
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: - Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern - im angegebenen Referenzzeitraum - im Wege des Leasings (non-pay-out) - zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte - zur dienstlichen und privaten Nutzung - durch Entgeltumwandlung - einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte) - und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte) - für mindestens sechs Leistungsmonate
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Menden
- Titel
- Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV Fahrradleasing
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Märkischer Kreis