Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Audiovisuelt utstyr og tjenester
Der Südwestrundfunk (SWR) benötigt die Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen für den Ersatz alter Anlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3+1 Jahren mit einem maximalen Gesamtwert von 1,7 Millionen Euro und umfasst die Lieferung von UKW-Sendern (10 KW und 5 KW Sendeleistung mit Wasserkühlung) sowie Funktionskomponenten, Implementierungsleistungen (bautechnische Begehung, Planung, Aufbau, Inbetriebnahme und Abnahme) und Serviceleistungen (technische Unterstützung und Ersatzteilversorgung). Es ist eine Mindestabnahmemenge von 4 UKW-Sendeanlagen und eine geplante Abnahmemenge von 7 UKW-Sendeanlagen vorgesehen. Der Auftragnehmer muss eine Projektleitung stellen und die Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle angebotenen Komponenten nachweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabe-it@swr.de
- Adresse
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen die Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ gemäß Kapitel 3.12.1.
Beschreibung
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen die Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen die Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ gemäß Kapitel 3.12.1.
Beschreibung
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen die Nachweise zur „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen die Nachweise zur „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweise zur „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ gemäß Kapitel 3.12.1.
Beschreibung
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft können die Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen die Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.1 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ gemäß Kapitel 3.12.1.
Beschreibung
Die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
„Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ gemäß Kapitel 3.12.1.
Beschreibung
Der geforderte Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ gemäß Kapitel 3.2.1.
Beschreibung
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens und „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“.
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- Auftraggeber
- Südwestrundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Titel
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stuttgart, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 1.700.000,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…