Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für die Infrastruktur von BOS Funkstandorten des Landes NRW
Arkitekttjenester
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW benötigt Generalplanungsleistungen für die Infrastruktur von BOS-Funkstandorten des Landes NRW, aufgeteilt in zwei Lose, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 1.475.000 EUR. Die Leistungen umfassen Architekten-, Ingenieur- und Planungsdienstleistungen. Bewerber müssen eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW nachweisen und mindestens eine Referenz über Generalplanungsleistungen für Infrastrukturleistungen an mindestens 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Mobilfunkstandorte der Netzbetreiber Telefonica, Telekom oder Vodafone) seit dem 1. Januar 2023 vorweisen, wobei an mindestens 10 dieser 60 Standorte der Bieter entweder ein Baugenehmigungsverfahren oder das Einholen der Genehmigungen beteiligter Fachbehörden bei verfahrensfreien Bauvorhaben durchgeführt hat. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium Preis.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- SG 53.3
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- 53.3SG.lzpd@polizei.nrw.de
- Adresse
- Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für die Infrastruktur von BOS Funkstandorten des Landes NRW, aufgeteilt in die Lose 1 und 2
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Angebotspreis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW nachzuweisen.
Dokumentationsanforderung
Kopie einer gültigen Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Architektenkammer oder der Eintragung in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der Bauvorlagenberechtigten für den Objektplaner bzw. bei juristischen Personen für den verantwortlichen Bearbeiter.
Beschreibung
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über Generalplanungsleistungen für Infrastrukturleistungen an mindestens 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Mobilfunkstandorte der Netzbetreiber Telefonica, Telekom oder Vodafone) seit dem 1. Januar 2023 nachweisen, wobei an mindestens 10 dieser 60 Standorte der Bieter entweder ein Baugenehmigungsverfahren oder das Einholen der Genehmigungen beteiligter Fachbehörden bei verfahrensfreien Bauvorhaben durchgeführt hat. Als vergleichbar gelten auch Planungsleistungen an der Infrastruktur von Repeaterstandorten. Dabei ist es zulässig, wenn der Bieter entweder eine Referenz über 60 Mobilfunkstandorte oder aber mehrere Referenzen über insgesamt 60 Mobilfunkstandorte seit dem 1. Januar 2023 nachweist. Es ist nicht erforderlich, dass Statische Berechnungen und Leistungen von Prüfingenieuren Bestandteil der Generalplanungsleistungen waren. "Seit dem 1. Januar 2023" bedeutet, dass entweder liegt der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag und der Ausführungszeitraum überschneidet sich mit dem Referenzzeitraum oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen in dem Zeitraum ab dem 1 Januar 2023 fallen. Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft keine Referenz(en) nachweisen, die die vorstehenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt/en, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Eignungsleihe sowie der Einsatz von Nachunternehmern ist bei den ausgeschriebenen Planungsleistungen nach § 47 Abs. 5 VgV unzulässig, so dass die Referenzprojekte vom Bieter oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft eigenständig erbracht worden sein müssen.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht spezifiziert.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
- Titel
- Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für die Infrastruktur von BOS Funkstandorten des Landes NRW
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Geschätzter Wert
- 1.475.000,00 €
- Dauer
- 2 Jahre