Rahmenvertrag Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten
Batterisystemer og energilagring
Die Krankenkassen TK und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten zu einheitlichen Konditionen zu schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Der Vertrag startet frühestens zum 01.09.2025 (Versorgungsstart), maßgeblich ist das Versanddatum bzw. der Tag der Abgabe im Ladengeschäft. Um einen reibungslosen Start direkt ab Versorgungsstart zu garantieren, bitten wir Sie aus technischen Gründen, den Vertrag möglichst bis Mitte Juli 2025 zu unterzeichnen. Der Zeitraum zwischen Vertragsveröffentlichung (TED) und Versorgungsstart gilt als Vorbereitungszeit. Innerhalb der Vorbereitungszeit können die Krankenkassen das Verfahren ohne Einhaltung einer Frist aufheben, wodurch automatisch alle geschlossenen Verträge enden. Die Krankenkassen machen eine solche Aufhebung im TED bekannt. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Verfahrens jederzeit möglich. Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 4069094-040
- Kontakt-E-Mail
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die Krankenkassen TK und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten zu einheitlichen Konditionen zu schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Der Vertrag startet frühestens zum 01.09.2025 (Versorgungsstart), maßgeblich ist das Versanddatum bzw. der Tag der Abgabe im Ladengeschäft. Um einen reibungslosen Start direkt ab Versorgungsstart zu garantieren, bitten wir Sie aus technischen Gründen, den Vertrag möglichst bis Mitte Juli 2025 zu unterzeichnen. Der Zeitraum zwischen Vertragsveröffentlichung (TED) und Versorgungsstart gilt als Vorbereitungszeit. Innerhalb der Vorbereitungszeit können die Krankenkassen das Verfahren ohne Einhaltung einer Frist aufheben, wodurch automatisch alle geschlossenen Verträge enden. Die Krankenkassen machen eine solche Aufhebung im TED bekannt. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Verfahrens jederzeit möglich. Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre vor, die zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB führt.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Falls die Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden kann, ist eine ergänzende Erläuterung einzureichen, warum der Bieter dennoch nicht von der Teilnahme auszuschließen ist.
Beschreibung
Es liegt kein Ereignis innerhalb der letzten 3 Jahre vor, das zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führt.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Falls die Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden kann, ist eine ergänzende Erläuterung einzureichen, warum der Bieter dennoch nicht von der Teilnahme auszuschließen ist.
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- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Titel
- Rahmenvertrag Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
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