Rahmenvertrag Software Microsoft 2025
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Programvareprodukter og lisenser
Der Freistaat Bayern beabsichtigt für mehrere bayerische Hochschulen und Universitäten einen Rahmenvertrag mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf dem Rahmenvertrag zwischen dem LRZ und dem Unternehmen Microsoft abzuschließen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 61 Monate.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 9313180589
- Kontakt-E-Mail
- einkauf@uni-wuerzburg.de
- Adresse
- Sanderring 2, 97070 Würzburg
Der Freistaat Bayern beabsichtigt für mehrere bayerische Hochschulen und Universitäten einen Rahmenvertrag mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf dem Rahmenvertrag zwischen dem LRZ und dem Unternehmen Microsoft abzuschließen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 61 Monate.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB)
Beschreibung
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
Beschreibung
Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
Beschreibung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards hinsichtlich Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Beschreibung
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert werden
Beschreibung
Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
Beschreibung
Referenz(en) für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen. Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV).
Beschreibung
Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Beschreibung
Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
Beschreibung
Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern
- Titel
- Rahmenvertrag Software Microsoft 2025
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Würzburg, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…