Regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematorium Ruhmannsfelden)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Helse- og sosial tjenesteyting
Der Landkreis Regen hat mit CuraCorp Jabari & Stock GbR eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur regelmäßigen Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen im Krematorium Ruhmannsfelden in Regen geschlossen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr und einen geschätzten Höchstwert von 1.578.300 EUR. Für die Durchführung der zweiten Leichenschau sind approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung erforderlich.
Ergebnis
- Gewinner
- CuraCorp Jabari & Stock GbR
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 9921601-0
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
- Adresse
- Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Mit Beschluss vom 12. November 2019 "Umsichtig agieren! - Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen" (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, "[...] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen [...]" einzuführen. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV] in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zu erbringenden Leistungen (regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen) ergeben sich insbesondere aus den folgenden Regelungen in den jeweils aktuell gültigen Fassungen: - dem Bayerischen Bestattungsgesetz (BestG) - der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Erfahrung der angebotenen Person
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Leverandøren må være registrert i et yrkes- eller handelsregister (i henhold til vedlegg XI i direktiv 2014/24/EU) eller på annen måte kunne bevise tillatt yrkesutøvelse dersom registrering ikke er påkrevd.
Dokumentationsanforderung
Angivelse i skjema L 124 (Egenerklæring om egnethet): "Jeg er/Vi er registrert i et yrkes-/handelsregister (i henhold til vedlegg XI i direktiv 2014/24/EU) [...]" eller "Jeg er/Vi er ikke forpliktet til å registrere oss i et yrkes-/handelsregister (i henhold til vedlegg XI i direktiv 2014/24/EU), men kan på annen måte bevise tillatt yrkesutøvelse."
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- Auftraggeber
- Landkreis Regen
- Titel
- Regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematorium Ruhmannsfelden)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Regen
- Geschätzter Wert
- 1.578.300,00 €
- Dauer
- 12 Monate