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    Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt

    Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      5. aug. kl. 05:275. august 2026 kl. 05:27
    2. Vertragsbeginn

      1. mai kl. 00:001. mai 2027 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      30. april kl. 00:0030. april 2030 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft/Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt
    Brief

    Fergetransport

    Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH plant die Beschaffung von Regiobusleistungen für die Linie 200: Baiersbronn - Nationalparkzentrum Ruhestein, um öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Freudenstadt zu gewährleisten. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan enthalten.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA ist die Regiobuslinie 200: Baiersbronn - Nationalparkzentrum Ruhestein. Die beabsichtigte Vergabe betrifft die genannte Regiobuslinie. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontaktperson
      Anna-Lena Eisele
      Kontakttelefon
      +4974419201744
      Kontakt-E-Mail
      anna-lena.eisele@kreis-fds.de

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    Auftraggeber
    Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
    Titel
    Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Freudenstadt

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      Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt

      Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH plant die Beschaffung von Regiobusleistungen für die Linie 100: Freudenstadt - Kniebis - Nationalparkzentrum Ruhestein, welche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Freudenstadt umfasst. Der Landkreis beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für diese Verkehrsdienste zu vergeben, der ein ausschließliches Recht für den Betreiber beinhaltet und Anpassungen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan ermöglicht. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

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      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

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      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

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