Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt
Fergetransport
Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH plant die Beschaffung von Regiobusleistungen für die Linie 100: Freudenstadt - Kniebis - Nationalparkzentrum Ruhestein, welche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Freudenstadt umfasst. Der Landkreis beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für diese Verkehrsdienste zu vergeben, der ein ausschließliches Recht für den Betreiber beinhaltet und Anpassungen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan ermöglicht. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Anna-Lena Eisele
- Kontakttelefon
- +4974419201744
- Kontakt-E-Mail
- anna-lena.eisele@kreis-fds.de
Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA ist die Regiobuslinie 100: Freudenstadt - Kniebis - Nationalparkzentrum Ruhestein. Die beabsichtigte Vergabe betrifft die genannte Regiobuslinie. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
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- Auftraggeber
- Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
- Titel
- Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Freudenstadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…