Schulmittagessen - Herstellung - Lieferung und Ausgabe an 3 Schulen des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Kantiner og cateringtjenester
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, benötigt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen, einschließlich Rohkost und Getränken, an drei Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick in Berlin. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem maximalen Gesamtwert von 2.818.639 EUR. Die Vergabe erfolgt auf Basis von 10 Qualitätskriterien, die jeweils eine schulspezifische Bepunktung haben und bis zu 3.000 Bewertungspunkte ergeben können. Zu den Kriterien gehören unter anderem Bio-Qualität von Gemüse und Fleisch, Zusatzangebote für Sonderkost, frische Zubereitung von Rohkost und Salaten, Probierportionen, Zufriedenheitsabfragen, Mitbestimmung des Speiseplans, Wunschessen und Speisekarten mit vegetarischen Gerichten. Sunshine Catering Service GmbH und DLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH haben derzeit ähnliche Verträge.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4930 902974206
- Kontakt-E-Mail
- zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de
- Adresse
- Postfach 910240, 12414 Berlin
Herstellung. Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen) gemäß der jeweiligen Losbeschreibung an Doppelstandorten des Bezirks Treptow-Köpenick
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, indem Fragestellungen zur „Bekanntheit“, „Vollständigkeit“ und „Geschmackliche Abstimmung des rohen Gemüses“ aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule beantwortet werden. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe: Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Bewertungsmethode
Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, indem Fragestellungen zur „Bekanntheit“, „Vollständigkeit“ und „Geschmackliche Abstimmung des rohen Gemüses“ aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule beantwortet werden. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Unterkriterien
Beschreibung
Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Fleisch in BioQualität.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Zusatzangebot für die Sonderkost.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Probierportionen.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Zufriedenheitsabfrage.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Mitbestimmung Speisenplan.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Wunschessen.
Bewertungsmethode
Die genaue Bepunktung ist aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Nähere Beschreibungen sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Beschreibung
Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
Bewertungsmethode
Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch 3 vom Mittagessenausschuss bestimmte Personen. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, indem Fragestellungen zur „Bekanntheit“, „Vollständigkeit“ und „Geschmackliche Abstimmung des rohen Gemüses“ aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule beantwortet werden. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. Sollten Ausschlussgründe vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung erfolgte.
Dokumentationsanforderung
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123, 124 GWB (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular Wirt124 EU. Hinweis: Ab einem Schätzwert von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG)
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Titel
- Schulmittagessen - Herstellung - Lieferung und Ausgabe an 3 Schulen des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Geschätzter Wert
- 2.818.639,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…