Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
Veröffentlichte Frist abgelaufen
Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.
IT-drift og support
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-Systems („HOPSYS“) als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister zu vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit Optionen zur Verlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 6 Jahren und einem geschätzten Gesamtwert von bis zu 1,9 Millionen Euro. Die Dienstleistungen umfassen Betrieb und Überwachung, Wartung und Updates, Compliance, Support (2nd/3rd-Level), Weiterentwicklung, Qualitätssicherung, Wissensmanagement und Dokumentation sowie technisch-fachliche Beratung. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, wobei in der ersten Phase bis zu fünf geeignete Bieter für die Angebotsphase ausgewählt werden. Die Zuschlagskriterien basieren auf dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung von Preis und Leistung, wobei die Leistung anhand von Konzepten (35%), Personalqualifikationen (35%) und Bieterpräsentation (30%) bewertet wird.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabe-it@swr.de
- Adresse
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt (§127 GWB, §58 VgV). Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: A-Kriterien (Ausschlusskriterien) müssen uneingeschränkt erfüllt werden. B-Kriterien (Bewertungskriterien) werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. I-Kriterien (Informationskriterien) werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss Angaben zu den Anforderungen oder den Kriterien machen, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Erläuterungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den jeweiligen B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erläutert. Für alle B-Kriterien gemeinsam kann ein Bieter maximal bis zu 1.200 Leistungspunkte erreichen.
Bewertungsmethode
Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses für die finalen Angebote nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Angebotssumme ermittelt. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Der Zuschlag wird dann auf das Angebot der Endauswahl erteilt, welches im Schwankungsbereich liegt und die höchste Leistungspunktzahl aufweist.
Unterkriterien
Beschreibung
Konzepte K1 bis K6
Bewertungsmethode
Maximal 420 Leistungspunkte.
Beschreibung
Personalqualifikationen
Bewertungsmethode
Maximal 420 Leistungspunkte.
Beschreibung
Bieterpräsentation
Bewertungsmethode
Maximal 360 Leistungspunkte.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden.
Beschreibung
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Beschreibung
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ müssen nur vom Bewerber vorgelegt werden.
Beschreibung
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Beschreibung
Der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
Beschreibung
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
Beschreibung
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Der Bewerber hat bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Beschreibung
Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Dokumentationsanforderung
Der Auftraggeber wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Titel
- Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Baden-Baden, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 1.900.000,00 €
- Dauer
- 4 Jahre
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…
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