Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen
Farlig avfall og spesialavfall
Der Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KVZ-Südbaden) benötigt Dienstleistungen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm inklusive Logistikleistungen für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem 01.01.2029, mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, was einer maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2033 entspricht. Die Leistungen sollen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erbracht werden und umfassen entweder die thermische Verwertung mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche (Variante A) oder ohne Phosphor-Rückgewinnung (Variante B). Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Als Qualifikationsanforderung sind die Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0761 15217-30
- Kontakt-E-Mail
- geschaeftsstelle@kzv-suedbaden.de
- Adresse
- Hanferstr. 6, 79108 Freiburg
Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren- nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen Verwertung von Klärschlamm. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Variante B: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb- lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis; der Preis ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV das alleinige Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot je Variante ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.
Bewertungsmethode
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.
Beschreibung
Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Dokumentationsanforderung
Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.
Beschreibung
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.
Beschreibung
Eintragung im Handels-, Berufs- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung
Beschreibung
Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Eigenerklärung, dass § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anwendung findet (falls zutreffend). Darüber hinaus Bestätigung, dass alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Eigenerklärung, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) keine Anwendung findet.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung
Beschreibung
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Beschreibung
Branchenbezogener QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Beschreibung
Transportgenehmigung für Klärschlamm.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Transportgenehmigung für Klärschlamm.
Beschreibung
Mindestens 3 wertbare Referenzen zum Nachweis der Eignung, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen: (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Die Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein: Transport und therm. Verwertung von > 3.000 t OS/a entwässertem Klärschlamm. (3) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Dokumentationsanforderung
Die zu erreichende Referenztonnage aller wertbaren Referenzen muss in Summe >= 25.000 t OS pro Jahr sein (entspricht rd. 50 % der ausgeschriebenen Tonnage ~57.000 t OS/a). HINWEIS: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Tonnagen ist diese Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.
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- Auftraggeber
- Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
- Titel
- Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Breisgau-Hochschwarzwald