TK-Schwangerschaftsapp
Die Techniker Krankenkasse benötigt Dienstleistungen für den Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung der TK-App "BabyZeit" für iOS und Android, einschließlich des Hostings des Backends und Beratungsleistungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Die Leistungen sollen in Hamburg erbracht werden. T-Systems International GmbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- DZ EM, F 02.10a
- Kontakttelefon
- +49 4069094-040
- Kontakt-E-Mail
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrags, in dem der Auftragnehmer (AN) verpflichtet wird, die technischen Leistungen im Hinblick auf die TK-App "BabyZeit" gegenüber der TK zu erbringen. Hierzu übernimmt der AN den Betrieb und die Pflege der App für die Betriebssystemversionen iOS und Android. Das Backend der App wird vom AN gehostet. Zu den Leistungen des AN gehört außerdem die Beratung der TK und die kontinuierliche Weiterentwicklung der App. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Hauptmerkmale des VerfahrensDie Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren: 1.) Stufe Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Auch eine Nachforderung der freiwillig einzureichenden Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit (Anlage E4) findet nicht statt; Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der TK für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. 2.) Stufe Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus dieser Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt. 3.) Stufe Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.
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- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Titel
- TK-Schwangerschaftsapp
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
- Geschätzter Wert
- 1,00 €
- Dauer
- 4 Jahre
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