Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Zweibrücken
Avfallshåndtering
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ) benötigt Dienstleistungen zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Zweibrücken. Der Vertrag erfordert mindestens eine Referenz über die Verwertung von PPK mit einer Tonnage von mindestens 1.950 Mg pro Jahr, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht wurde. Zudem ist eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder ein branchenbezogener QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar erforderlich.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 63329212-0
- Kontakt-E-Mail
- Info@ubzzw.de
- Adresse
- Oselbachstraße 60, 66482 Zweibrücken
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Zweibrücken
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen sein. Für Bieter außerhalb Deutschlands ist ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV erforderlich.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss der Zuschlagsprätendent einen aktuellen Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie vorlegen (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist. Für Bieter außerhalb Deutschlands sind ersatzweise die Nachweise gemäß § 44 Abs. 1 VgV vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss Angaben zu seinen Beschäftigten machen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen, die Angaben zu den Beschäftigten enthält.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zum Russlandbezug abgeben.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zum Russlandbezug einzureichen.
Beschreibung
Der Bieter muss seinen allgemeinen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025) nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre vorgelegt werden, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist für dieses eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. Junge Unternehmen oder Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Beschreibung
Der Bieter muss seinen spezifischen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre vorgelegt werden, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist für dieses eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. Junge Unternehmen oder Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Beschreibung
Der Bieter muss Referenzen für vergleichbare Leistungen vorweisen. Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (Verwertung von PPK). Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.950 Mg/Jahr), d.h. mindestens 1.950 Mg pro Jahr. Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist. Maßgeblich ist jeweils der Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Sofern der Bieter noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich/sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen müssen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters ergänzen oder ersetzen können.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen. Wenn der Bieter mehr Referenzen angeben möchte, können diese formlos eingereicht werden. Bei fehlenden oder unzureichenden Referenzen sind weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. als Anlage einzureichen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit belegen.
Beschreibung
Der Bieter muss eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder einen vergleichbaren Nachweis vorweisen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Beschreibung
Der Bieter muss ein branchenbezogenes QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar vorweisen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein branchenbezogener QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
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- Auftraggeber
- Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ)
- Titel
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Zweibrücken
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Zweibrücken, Kreisfreie Stadt