Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
Brann- og sikkerhetstjenester
Der Burgenlandkreis benötigt Dienstleistungen zur Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im Burgenlandkreis, aufgeteilt in drei Lose für die Bereiche Zeitz, Naumburg und Weißenfels. Der Angebotspreis ist das einzige Zuschlagskriterium. Als Qualifikationsanforderungen sind ein gültiger Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren einzureichen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@blk.de
- Adresse
- Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale)
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK Los 1: Bereich Zeitz Los 2: Bereich Naumburg Los 3: Bereich Weißenfels
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Zuschlagskriterien
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben.
Dokumentationsanforderung
Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
Beschreibung
Der Bieter muss einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vorlegen, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde.
Dokumentationsanforderung
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Beschreibung
Der Bieter muss eine Eigenerklärung gemäß Artikel 5k EU-Sanktionspaket abgeben.
Dokumentationsanforderung
Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket.
Beschreibung
Der Bieter muss eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
Beschreibung
Der Bieter muss mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Angabe des Auftragswertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitraum. Maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
Beschreibung
Der Bieter muss die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren angeben.
Dokumentationsanforderung
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
Beschreibung
Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder eine Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
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- Auftraggeber
- Burgenlandkreis
- Titel
- Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Burgenlandkreis
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