VE16_Glastrennwände
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Glassmestertjenester
Die Stadt Soest benötigt Glasarbeiten für den Neubau eines Bürogebäudes in Soest, das die Stadtwerke, die VHS, ein digitales Lern- und Arbeitszentrum, ein Stadtlabor und die Abwasserabteilung beherbergen wird. Das Gebäude ist teilunterkellert, zweigeschossig mit Flachdach und bietet die Möglichkeit zur Aufstockung um weitere zwei Geschosse. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Unternehmen müssen ihre Eignung zur Berufsausübung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle (Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG)
- Kontakttelefon
- +49 231 99 95 5700
- Kontakt-E-Mail
- vgv-soest-stadtwerke-vhs@diederichs.eu
- Adresse
- Am Vreithof 8, 59494 Soest
Die Stadtwerke Soest plant den Neubau eines Bürogebäudes mit der Unterbringung folgender Nutzungseinheiten: 1. Stadtwerke 2. VHS 3. Digitales Lern- und Arbeitszentrum 4. Stadtlabor 5. Abwasserabteilung Es handelt sich um ein teilunterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Das Gebäude wird mit einer Möglichkeit zur Aufstockung von weiteren 2 Geschossen gebaut. Ein nicht überdachter Innenhof sorgt für die Belichtung der nach innen geplanten Räume. Des Weiteren wird ein Vorplatz mit Parkplätzen für PKW und Fahrräder entstehen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen: Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen: Eigenerklärungen auch für diese abgeben oder Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei engerer Wahl: Eigenerklärungen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei engerer Wahl eines nicht präqualifizierten Bieters: Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebene Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beschreibung
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Dokumentationsanforderung
Bei Einsatz von Nachunternehmen: Präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl müssen nachweisen, dass die Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl: In der "Eigenerklärung zur Eignung" genannte Bescheinigungen zuständiger Stellen vorlegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen: Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorlegen bzw. die Nummern angeben, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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- Auftraggeber
- Stadt Soest
- Titel
- VE16_Glastrennwände
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Soest
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