Verfahren zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat die Ausschreibung für Dienstleistungen zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen im Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem geschätzten Gesamtwert von 168.067,23 EUR aufgehoben, da keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen sind. Das Ziel des Forschungsprojekts war die Identifizierung und Validierung technisch geeigneter Verfahren zur messtechnischen Bewertung strukturierter Fahrbahnmarkierungen und roter Einfärbungen, insbesondere solcher, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren). Es sollten ein Bewertungshintergrund und Anforderungswerte für den Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen geschaffen sowie eine Prüfanweisung für die Praxis erstellt werden.
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Ingen tilbud, forespørsler å delta eller prosjekter er mottatt
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- forschungsvergabe@bast.de
- Adresse
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit insbesondere von motorisierten Zweiradfahrern ist eine ausreichende Griffigkeit von Markierungen sicherzustellen. Das derzeit im technischen Regelwerk enthaltene SRT-Verfahren ist nicht für strukturierte Fahrbahnmarkierungen wie z. B. die auf Bundesfernstraßen häufig eingesetzten Agglomeratmarkierungen geeignet. Daher besteht dringender Bedarf an einer geeigneten Alternative zum SRT-Verfahren, mit dem strukturierte Markierungen einer messtechnischen Bewertung unterzogen werden können. Auch angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs wäre ein geeignetes Messverfahren für rote Einfärbungen, die i. d. R. ebenfalls eine stark strukturierte Oberfläche aufweisen, wünschenswert. Im EU-Ausland werden bereits potentiell geeignete Geräte, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren) für Griffigkeitsmessungen auf Markierungen eingesetzt. Kontinuierlich messende Verfahren bieten neben der Abdeckung einer gegenüber dem SRT-Verfahren größeren Messfläche den Vorteil, dass neben der Makrotextur auch die Mikrotextur mit einbezogen wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für die in Deutschland eingesetzten strukturierten Markierungen technisch geeignete Verfahren nach dem o. g. Messprinzip zu identifizieren und zu validieren werden. Für das vorgeschlagene neue Merkmal „Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen“ soll ein Bewertungshintergrund geschaffen und eigene Anforderungswerte zur Bewertung der Griffigkeit empfohlen werden. Zudem soll eine Prüfanweisung für die Anwendung in der Praxis erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in die turnusmäßige Revision der EN 1436 eingespeist werden. Ferner soll erörtert werden, inwieweit die Verfahren im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden können.Hauptmerkmale des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Beschreibung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt, oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Titel
- Verfahren zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Geschätzter Wert
- 168.067,00 €
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