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    Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025

    Kreisverwaltung Paderborn, Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)

    Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 1, 8:00 PMSeptember 1, 2024 8:00 PM
    2. Geplanter Wettbewerbsstart

      Sep 3, 12:00 AMSeptember 3, 2024 12:00 AM
    3. Fragefrist

      Sep 23, 10:00 PMSeptember 23, 2024 10:00 PM
    4. Vertragsbeginn

      Jan 1, 12:00 AMJanuary 1, 2025 12:00 AM
    5. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2028 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Kreisverwaltung Paderborn, Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)/Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Miljøovervåking og naturvitenskapelige tjenester

    Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Paderborn anfallende zu beseitigende Material. Der Kreis Paderborn hat eine Fläche von 1.246,80 km2 mit derzeit ca. 313.000 Einwohnern in zehn Städten und Gemeinden. Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten un-ter https://www.kreis-paderborn.de/ entnommen werden. Im Kreis Paderborn befinden sich ca. 2.142 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen. Im Jahr 2023 sind 3.159 t Tierkörper von verendetem und totgeborenem Vieh aus landwirt-schaftlichen Betrieben (2022 = 3.374 t Tierkörper) beseitigt worden. Dazu waren insgesamt 22.300 Anfahrten (2022 = 23.500 Anfahrten) erforderlich. Diese Anfahrten verteilten sich auf 1.232 verschiedene Betriebe (2022 = 1.237 Betriebe). Schlachtabfälle fallen in einem größeren (werktäglich schlachtenden) Schlachtbetrieb und in 12 kleineren (im Durchschnitt einmal wöchentlich schlachtenden) Schlachtbetrieben an. Näheres sh. Vergabeunterlagen.

    Über das Angebot

      Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Paderborn anfallende zu beseitigende Material. Der Kreis Paderborn hat eine Fläche von 1.246,80 km2 mit derzeit ca. 313.000 Einwohnern in zehn Städten und Gemeinden. Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten un-ter https://www.kreis-paderborn.de/ entnommen werden. Im Kreis Paderborn befinden sich ca. 2.142 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen. Im Jahr 2023 sind 3.159 t Tierkörper von verendetem und totgeborenem Vieh aus landwirt-schaftlichen Betrieben (2022 = 3.374 t Tierkörper) beseitigt worden. Dazu waren insgesamt 22.300 Anfahrten (2022 = 23.500 Anfahrten) erforderlich. Diese Anfahrten verteilten sich auf 1.232 verschiedene Betriebe (2022 = 1.237 Betriebe). Schlachtabfälle fallen in einem größeren (werktäglich schlachtenden) Schlachtbetrieb und in 12 kleineren (im Durchschnitt einmal wöchentlich schlachtenden) Schlachtbetrieben an. Näheres sh. Vergabeunterlagen.

      Kontaktperson
      Kreisverwaltung Paderborn
      Kontakttelefon
      +49 5251 3083016
      Kontakt-E-Mail
      submissionsstelle@kreis-paderborn.de
      Adresse
      Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn

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    Auftraggeber
    Kreisverwaltung Paderborn, Abfallverwertungs.und
    Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
    Titel
    Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    85200000Dienstleistungen des Veterinärwesens
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Paderborn

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Kreis Düren

      Miljøovervåking og naturvitenskapelige tjenester

      Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg

      Der Kreis Düren benötigt Dienstleistungen zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte in der Städteregion Aachen sowie in den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 3 Referenzen für ähnliche Dienstleistungen, eine Erklärung des Bieters zur Leistungserbringung, eine Kopie des aktuellen Zulassungsbescheids des Verarbeitungsbetriebes für tierische Nebenprodukte sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (nicht älter als 3 Monate zum Angebotseröffnungstermin) einzureichen.

      WettbewerbSep 9, 2026
      Oct 19, 2026(10 Tage)
    • Osnabrücker KommunalService GmbH (OKS)

      Avfallshåndtering

      OsnabrückerKommunalService Umschlag und Verwertung von PPK

      Die Osnabrücker KommunalService GmbH (OKS) benötigt Dienstleistungen für den Umschlag und die Verwertung von Papier, Pappe und Karton (PPK) in Osnabrück. Los 1 umfasst den Umschlag von ca. 8.525 t/a PPK in Großraumtransporter, während Los 2 die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung der PPK beinhaltet. Die OAG Osnabrücker Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH und die Osnabrücker Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH haben heute einen ähnlichen Vertrag. Für Los 1 sind Angaben zur vorgesehenen Umschlaganlage erforderlich, einschließlich Genehmigungsauszug, Lage- und Zufahrtsplan sowie Fahrzeug- und Geräteausstattung. Für beide Lose ist ein Nachweis der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die selbst durchgeführte Tätigkeit (AVV 20 01 01 oder 15 01 01) oder ein gleichwertiges Managementsystem (z. B. ISO 9001 oder EMAS) erforderlich. Für Los 2 ist mindestens eine Referenz über die Verwertung von Altpapier nachzuweisen.

      WettbewerbSep 28, 2026
      Oct 29, 2026(20 Tage)
    • Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH

      Farlig avfall og spesialavfall

      KNRN - Klärschlammverwertung 2027 - 2028

      Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) benötigt Dienstleistungen zur Verwertung von Klärschlämmen für die Jahre 2027 und 2028. Die KNRN ist ein kommunales Unternehmen, dessen Gegenstand die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen ist. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten nicht offenen Verfahrens, das einen Teilnahmewettbewerb und eine Angebotsphase umfasst. Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 01.01.2023) über die landwirtschaftliche oder thermische Verwertung von Klärschlämmen mit einer Menge von mindestens 5.000 t OS pro Jahr und der Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erforderlich.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 29, 2026
      Oct 30, 2026(21 Tage)
    • Karlsruher Institut für Technologie

      Avfallshåndtering

      Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf dem Gelände Campus Nord , Campus Süd incl. Campus Ost, Campus West sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe ab 01.01.27

      Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) benötigt Dienstleistungen für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf den Geländen Campus Nord, Campus Süd (inkl. Campus Ost und Campus West) sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Als Qualifikationsanforderung sind Referenzen zu den genannten Dienstleistungen erforderlich.

      WettbewerbSep 15, 2026
      Oct 17, 2026(8 Tage)
    • Freie Universität Berlin

      Avfallshåndtering

      Entsorgungsleistung - Stalldung

      Die Freie Universität Berlin benötigt Entsorgungsleistungen für Stalldung für eine Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Dienstleistungen sollen an den Standorten Nutztierklinik, Pferdeklinik, Institut für Pharmakologie und Institut für Tierernährung in Berlin erbracht werden. Reinhold Fehmer GmbH Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau hat den Vertrag heute. Das Zuschlagskriterium ist der Preis (100%).

      WettbewerbSep 15, 2026
      Oct 19, 2026(10 Tage)