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    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

    Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm

    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

    1. Fragefrist

      Jan 20, 11:00 AMJanuary 20, 2026 11:00 AM
    2. Angebotsfrist

      Feb 3, 11:00 AMFebruary 3, 2026 11:00 AM
    3. Vertragsbeginn

      Apr 30, 10:00 PMApril 30, 2026 10:00 PM
    4. Bindefrist

      May 3, 10:00 AMMay 3, 2026 10:00 AM
    5. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jun 17, 4:11 AMJune 17, 2026 4:11 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm/Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
    Brief

    Persontransporttjenester

    Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit PKW im Linienbedarfsverkehr im Linienbündel 5 – „Bedarfsverkehr Süd“. Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem „Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Bedarfsverkehr Süd“ beschrieben, das auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm zum Download bereitsteht.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" mit PKW nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel umfasst Bedarfsverkehrsleistungen im Bedienungsgebiet Süd 1 (Reichertshausen, Ilmmünster, Hettenshausen, Schweitenkirchen), Bedienungsgebiet Süd 2 (Gerolsbach, Scheyern, Jetzendorf) und auf den Tangentialachsen Schweitenkirchen – Wolnzach, Gerolsbach – Hohenwart und Scheyern – Ilmmünster. Der Bedarfsverkehr innerhalb der Gemeinden Wolnzach und Hohenwart ist nicht Bestandteil des zu vergebenden öDA. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Bedarfsverkehr Süd“, das als Download unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm und den bestehenden Teilfortschreibungen einzuhalten. Der Nahverkehrsplan und die Teilfortschreibungen können unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

      Kontakttelefon
      +49 8441275803
      Kontakt-E-Mail
      oepnv@landratsamt-paf.de
      Adresse
      Hauptplatz 22, 85276 Hettenshausen

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    Auftraggeber
    Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm
    Titel
    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60130000Personensonderbeförderung (Straße)60140000Bedarfspersonenbeförderung

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    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

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      PlanungSep 30, 2026
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“ im Landkreis Fürth

      Der Landkreis Fürth plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“, welcher die Verkehrsdienste auf den VGN-Linien 150, 151, 154, 155 und N 21 umfasst. Dieser Auftrag bezieht sich auf ÖPNV-Verkehrsdienste gemäß § 8 PBefG, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen, und beinhaltet Anpassungsrechte bezüglich Art, Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife.

      PlanungSep 22, 2026
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      Fergetransport

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