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    Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 4/Süd 2 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

    Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm

    Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 4/Süd 2 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Oct 13, 8:34 AMOctober 13, 2026 8:34 AM
    2. Vertragsbeginn

      Aug 1, 12:00 AMAugust 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2033 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm/Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 4/Süd 2 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm plant die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Busverkehrsleistungen im Linienbündel "4/Süd 2", einschließlich Schulverkehren, aufgeteilt in drei Lose. Die Verträge haben eine Laufzeit von 6 Jahren mit Optionen für zweimal 12 Monate Verlängerung und beinhalten Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge, Anschlusssicherung, Ersatzbeförderung, Betriebsstörungsmanagement sowie das Personal. Interessierte Lieferanten können detaillierte Anforderungen im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel 4/Süd 2" sowie im Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einsehen, die unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zum Download bereitstehen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel "4/Süd 2" mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel umfasst Busverkehrsleistungen die im Nahverkehrsplan definierten Taktachsen: • 500 (3) Pfaffenhofen – Hohenwart (- Schrobenhausen) • 560 (4) Pfaffenhofen – Scheyern – Gerolsbach – Alberzell • 565 (Z6) Scheyern – Steinkirchen – Petershausen inklusive der Schulverkehre: • Grund- und Mittelschule Hohenwart • Grundschulen Pfaffenhofen und Niederscheyern (Bedienungsgebiete West und Ost) • Grundschule Gerolsbach • Grund- und Mittelschule Scheyern • Grund- und Mittelschule Schweitenkirchen-Paunzhausen • sowie aus den Gemeinden Hohenwart, Gerolsbach, Scheyern, Schweitenkirchen und Paunzhausen zu den weiterführenden bzw. beruflichen Schulen nach Pfaffenhofen, Wolnzach, Scheyern, Schrobenhausen und Weichs Die Bedienung der Linie 500 zwischen Hohenwart und Schrobenhausen ist abhängig von einer Kofinanzierung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Der Aufgabenträger Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm beabsichtigt eine Vergabe mindestens für den Abschnitt Pfaffenhofen-Hohenwart. Die Laufzeit der öDA wird den Zeitraum 01.08.2027 bis inkl. 31.07.2033 umfassen. Der Landkreis wird sich eine bis zu zweimalige einseitige Verlängerung des jeweiligen öDA um je 12 Kalendermonate vorbehalten. Im öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind Regelungen zur Qualitätssicherung vorgesehen, insbesondere zur Fahrzeugqualität, zu Anschlusssicherung, Ersatzbeförderung und Betriebsstörungsmanagement und zu Auftreten, Kompetenz und Qualifikation des eingesetzten Fahr-, Vertriebs- und Kontrollpersonals. Der öffentliche Dienstleistungsvertrag wird auch Maluszahlungen für unzureichende Qualität und/oder Entschädigungen der Fahrgäste umfassen. Die zuständige Behörde beabsichtigt, im Vergabeverfahren eine Aufteilung in Lose vorzunehmen. Die Lose bestehen dabei aus folgenden Teilleistungen: Los 1 Linie 500: Pfaffenhofen – Hohenwart (- Schrobenhausen) Linie 560: Pfaffenhofen – Scheyern – Gerolsbach – Alberzell Linie 565: Scheyern – Steinkirchen – Petershausen Schulverkehre • der GS Gerolsbach • der GMS Scheyern (ohne Schulverkehre aus dem Stadtgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm) • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Gerolsbach und Scheyern • zu den weiterführenden Schulen in Schrobenhausen aus der Kommune Jetzendorf (nur Teilorte ohne Bedienung durch die Linie 9159/400) • zu den weiterführenden Schulen in Scheyern aus der Kommune Jetzendorf • zu den weiterführenden Schulen in Scheyern aus der Kommune Pfaffenhofen a.d.Ilm Los 2 Schulverkehre • aller Pfaffenhofener Schulen und der GMS Scheyern aus dem Bedienungsgebiet Pfaffenhofen West (Bedienungsgebiet Menzenpriel, Menzenbach, Göbelsbach, Fürholzen, Wolfsberg, Doderhof, Sulzbach, Eutenhofen, Ehrenberg, Haimpertshofen) und Pfaffenhofen Ost (Pfaffelleiten, EcoQuartier, Weihern, Eberstetten, Streitdorf, Thalhof, Altkaslehen, Siebenecken). Das Bedienungsgebiet West umfasst nicht die Orte, die direkt an der PAF 4 zwischen Hohenwart und Pfaffenhofen liegen (Tegernbach, Köhlhof, Brunnhof). • der GMS Schweitenkirchen-Paunzhausen • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Schweitenkirchen und Paunzhausen Los 3 Schulverkehre • der GMS Hohenwart mit Kooperationsfahrten zur GMS Reichertshofen • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus der Kommune Hohenwart und den Orten entlang der PAF 4 (Tegernbach, Köhlhof, Brunnhof) Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Die zu vergebenden Lose umfassen die vorgenannten Leistungen jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Linienbündel 4/Süd 2“, das als Download unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm und den bestehenden Teilfortschreibungen einzuhalten. Der Nahverkehrsplan und die Teilfortschreibungen können unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" eingesehen werden. Beim Betrieb der von den zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

      Kontakttelefon
      +49 8441275803
      Kontakt-E-Mail
      oepnv@landratsamt-paf.de

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    Auftraggeber
    Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
    Titel
    Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 4/Süd 2 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Pfaffenhofen a. d. Ilm

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      Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 3/Süd 1 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

      Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm plant die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Busverkehrsleistungen im Linienbündel 3/Süd 1, einschließlich Linien- und Schulverkehren, mit einer Laufzeit von 6 Jahren und der Option auf zweimalige Verlängerung um je 12 Monate. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, die jeweils Gesamtleistungen umfassen. Detaillierte Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und weitere Standards sind in einem "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Linienbündel 3/Süd 1" sowie im Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm verfügbar, welche unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ eingesehen werden können.

      PlanungOct 13, 2026
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“ im Landkreis Fürth

      Der Landkreis Fürth plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“, welcher die Verkehrsdienste auf den VGN-Linien 150, 151, 154, 155 und N 21 umfasst. Dieser Auftrag bezieht sich auf ÖPNV-Verkehrsdienste gemäß § 8 PBefG, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen, und beinhaltet Anpassungsrechte bezüglich Art, Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife.

      PlanungSep 30, 2026
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“ im Landkreis Fürth

      Der Landkreis Fürth plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“, welcher die Verkehrsdienste auf den VGN-Linien 150, 151, 154, 155 und N 21 umfasst. Dieser Auftrag bezieht sich auf ÖPNV-Verkehrsdienste gemäß § 8 PBefG, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen, und beinhaltet Anpassungsrechte bezüglich Art, Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife.

      PlanungSep 22, 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      PlanungJul 21, 2026
      Nov 21, 2026(28 Tage)
    • Landkreis Schweinfurt

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen auf den Linien 210, 212, 213 und 214 ("Los 1") im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen

      Der Landkreis Schweinfurt plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für die Linien 210, 212, 213 und 214 im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen. Es handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der alle gegenwärtigen und zukünftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste im "Los 1" umfasst, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht, und der Vertrag wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Bedürfnisse und Umstände enthalten.

      PlanungOct 13, 2026