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    Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach

    Landratsamt Miltenberg

    Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Dec 20, 7:38 AMDecember 20, 2024 7:38 AM
    2. Vertragsbeginn

      Jan 1, 12:00 AMJanuary 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2036 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landratsamt Miltenberg/Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Persontransporttjenester

    Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an das Verkehrsangebot, die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (abrufbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/wirtschaftverke/oepnvbusbahn/nahverkehrsplan/ ) beschriebenen Anforderungen zu beachten und für den Genehmigungsantrag einzuhalten. Aus dem Nahverkehrsplan (NVP) ergeben sich insbesondere die folgenden Mindestanforderungen: - Linienweg, die Bedienungshäufigkeit, der Bedienungszeitraum sowie die Abstimmung der Fahrpläne (vgl. insbesondere Kapitel 9 mit Tabelle 59 Seite 250 zum NVP), - Anforderungen mit Blick auf das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit und die Anforderungen an den Tarif und die Beförderungsbedingungen. - weitere Mindestanforderungen sind unter Abschnitt VI.1 dieser Bekanntmachung zu finden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain zurzeit fortgeschrieben und voraussichtlich im Sommer 2025 beschlossen und veröffentlicht wird. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber den Angaben im Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mind. 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Ergänzend wird auf Abschnitt VI.1) dieser Bekanntmachung verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr n. § 42 PBefG) und einem On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr n. § 44 PBefG). Die Linienverkehre und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst v.a. die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten an Schultagen in der in der Spitzenlastzeit von 6:30 bis 8:00 Uhr und von 12:00 bis 16:00 Uhr. Der On-Demand Verkehr verkehrt an allen Werktagen (Schule und Ferien) und Samstagen (ohne Feiertage) von 8:00 bis 20:00 Uhr. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Sicherung der Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 150.000 Nutzwagenkilometer p.a. Folgenden Linien sind zu bedienen: Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach - Kleinheubach–WIKA – Glanzstoffwerke und zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz und zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell –Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell und zurück. Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen –Mörschenhardt–Mudau und zurück Linie 97: Amorbach–Schneeeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen – Neudorf – Amorbach Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach und zurück Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden und zurück On Demand-Verkehr Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast. Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit einer Fahrleistung von rd. 100.000 km p.a. Das Bediengebiet umfasst die Gemeinden Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach vollständig. Der On Demand Verkehr ist als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Fahrtverlauf ergibt sich aus den gebündelten Fahrtanfragen. Fahrtanfragen müssen bis mind. 60 Min. vor dem gewünschten Fahrtantritt möglich sein. Die maximale Abweichung vom gewünschten Fahrtantritt darf nicht mehr als 30 Min. hinter diesem liegen. Unter Beachtung dieser Parameter müssen während der Betriebszeiten mind. 90% der Fahrtanfragen bedient werden können. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards zwei Fahrzeuge notwendig. Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On-Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an das Verkehrsangebot, die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (abrufbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/wirtschaftverke/oepnvbusbahn/nahverkehrsplan/ ) beschriebenen Anforderungen zu beachten und für den Genehmigungsantrag einzuhalten. Aus dem Nahverkehrsplan (NVP) ergeben sich insbesondere die folgenden Mindestanforderungen: - Linienweg, die Bedienungshäufigkeit, der Bedienungszeitraum sowie die Abstimmung der Fahrpläne (vgl. insbesondere Kapitel 9 mit Tabelle 59 Seite 250 zum NVP), - Anforderungen mit Blick auf das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit und die Anforderungen an den Tarif und die Beförderungsbedingungen. - weitere Mindestanforderungen sind unter Abschnitt VI.1 dieser Bekanntmachung zu finden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain zurzeit fortgeschrieben und voraussichtlich im Sommer 2025 beschlossen und veröffentlicht wird. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber den Angaben im Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mind. 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Ergänzend wird auf Abschnitt VI.1) dieser Bekanntmachung verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr n. § 42 PBefG) und einem On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr n. § 44 PBefG). Die Linienverkehre und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst v.a. die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten an Schultagen in der in der Spitzenlastzeit von 6:30 bis 8:00 Uhr und von 12:00 bis 16:00 Uhr. Der On-Demand Verkehr verkehrt an allen Werktagen (Schule und Ferien) und Samstagen (ohne Feiertage) von 8:00 bis 20:00 Uhr. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Sicherung der Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 150.000 Nutzwagenkilometer p.a. Folgenden Linien sind zu bedienen: Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach - Kleinheubach–WIKA – Glanzstoffwerke und zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz und zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell –Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell und zurück. Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen –Mörschenhardt–Mudau und zurück Linie 97: Amorbach–Schneeeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen – Neudorf – Amorbach Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach und zurück Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden und zurück On Demand-Verkehr Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast. Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit einer Fahrleistung von rd. 100.000 km p.a. Das Bediengebiet umfasst die Gemeinden Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach vollständig. Der On Demand Verkehr ist als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Fahrtverlauf ergibt sich aus den gebündelten Fahrtanfragen. Fahrtanfragen müssen bis mind. 60 Min. vor dem gewünschten Fahrtantritt möglich sein. Die maximale Abweichung vom gewünschten Fahrtantritt darf nicht mehr als 30 Min. hinter diesem liegen. Unter Beachtung dieser Parameter müssen während der Betriebszeiten mind. 90% der Fahrtanfragen bedient werden können. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards zwei Fahrzeuge notwendig. Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On-Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.

      Kontaktperson
      Landratsamt Miltenberg - Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      09371 501 573
      Kontakt-E-Mail
      Kira.Ketelhoehn@lra-mil.de
      Adresse
      Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg

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    Auftraggeber
    Landratsamt Miltenberg
    Titel
    Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60140000Bedarfspersonenbeförderung
    Ort
    Miltenberg

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Main-Tauber-Kreis

      Fergetransport

      Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal

      Der Main-Tauber-Kreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre in den Linienbündeln Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal, mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis Dezember 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

      PlanungAug 7, 2026
      Oct 30, 2026(21 Tage)
    • Kreis­verkehrs­gesellschaft Offenbach mbH

      Persontransporttjenester

      Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Verkehrsnetz West-Mitte-Feinerschließung

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Bussen und PKW, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund. Interessierte Lieferanten können sich an der Marktdialogphase beteiligen, um Input für die Gestaltung des Verkehrsnetzes West-Mitte-Feinerschließung zu geben.

      PlanungOct 1, 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      PlanungJul 21, 2026
      Nov 21, 2026(43 Tage)
    • Landkreis Donau-Ries

      Fergetransport

      Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Bediengebiet 2 „Oettingen“

      Der Landkreis Donau-Ries plant die europaweite Ausschreibung von Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehr) im Bediengebiet „Oettingen“ für den Zeitraum vom 01.05.2028 bis zum 31.12.2034, mit einer Verlängerungsoption von bis zu 2 Jahren. Es sollen Kleinbusse für die Beförderung von sieben bis acht Personen eingesetzt werden, wobei der Einsatz von Subunternehmern bis maximal 50 % zulässig ist. Interessierte Lieferanten können sich auf der Webseite des Landkreises Donau-Ries (ÖPNV - Landkreis DONAURIES) über die Anlagen 1 und 2 informieren, die die Anforderungen an Einsatzstunden und Qualitätsstandards detailliert beschreiben.

      PlanungSep 24, 2026
    • Landratsamt Miltenberg

      Persontransporttjenester

      Linienbündel Miltenberg Süd, Zusammenarbeit mit AMINA

      Das Landratsamt Miltenberg benötigt öffentliche Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On-Demand-Verkehr im Linienbündel „Miltenberg-Süd“. Die Dienstleistungen sollen in Miltenberg erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises.

      WettbewerbJul 31, 2026
      Oct 20, 2026(11 Tage)