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    Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V

    Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

    Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      11. sep. kl. 07:1011. september 2026 kl. 07:10
    2. Eröffnungstermin

      13. okt. kl. 08:0013. oktober 2026 kl. 08:00
    3. Angebotsfrist

      13. okt. kl. 08:0013. oktober 2026 kl. 08:00
    4. Bindefrist

      12. nov. kl. 09:0012. november 2026 kl. 09:00
    5. Vertragsbeginn

      22. nov. kl. 23:0022. november 2026 kl. 23:00
    6. Vertragsende

      29. juni kl. 22:0029. juni 2027 kl. 22:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern/Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V
    Brief

    Avfallshåndtering

    Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern benötigt Dienstleistungen zur Aktualisierung von Natura2000-Managementplänen im Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof. Die Leistung umfasst die Waldeinteilung inklusive lagegerechter Darstellung von Offenland-LRT, Waldzustandserfassung (Inventur durch Taxation), Waldlebensraumtypenbestimmung, Erfassung von Biotopbäumen, starkem Totholz und Störfaktoren in den Waldlebensraumtypen, Erstellung einer analogen Arbeitsreinkarte sowie vollständige Digitalisierung der Forstgrundkarte im Maßstab 1:5000. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Für die Qualifikation sind Referenzen zu Forsteinrichtungsprojekten aus den letzten sieben Jahren mit einem Flächenumfang von zusammen mindestens 500 ha (Mindestfläche pro Referenz 100 ha) oder der Nachweis einer Tätigkeit zur Prüfung und Abnahme von Waldlebensraumtypenkartierungen in NATURA-2000-Gebieten auf mindestens 200 ha oder der Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in einer öffentlichen Forstverwaltung in den Aufgabengebieten Forsteinrichtung und/oder Natura 2000-Managementplanung erforderlich. Zudem ist ein abgeschlossenes forstliches Fachhochschul- bzw. Universitätsstudium (oder vergleichbarer Abschluss) nachzuweisen, bei nicht-forstlichen Studiengängen der erfolgreiche Abschluss in Forsteinrichtung, Bodenkunde/Standortslehre, Botanik und Waldbau/Waldökologie.

    Über das Angebot

      Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Arbeitsschritte Waldeinteilung inklusive lagegerechter Darstellung von Offenland-LRT in der Arbeitsreinkarte, Waldzustandserfassung (Inventur durch Taxation), Waldlebensraumtypenbestimmung, die Erfassung von Biotopbäumen, starkem Totholz und die Aufnahme von Störfaktoren in den Waldlebensraumtypen, Erstellen einer analogen Arbeitsreinkarte sowie vollständige Digitalisierung der Forstgrundkarte im Maßstab 1:5000.

      Kontaktperson
      Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
      Kontakttelefon
      +49 3994235154
      Kontakt-E-Mail
      rene.schlunze@lfoa-mv.de
      Adresse
      Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Angebotspreis des Loses

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der Auftraggeber fordert für jeden in der Projektbearbeitung vorgesehenen "verantwortlichen Forsteinrichter" die Referenz zu Forsteinrichtungsprojekten aus den letzten sieben Jahren mit einem Flächenumfang von zusammen mindestens 500 ha, die in Durchführung eines bestandesbezogenen Forsteinrichtungsverfahrens (Bestandesinventur) in eigenständiger, vollständiger und abschließender Bearbeitung durchgeführt wurden. Die Mindestfläche (Losgröße) für die einzelne Referenz muss dabei mindestens 100 Hektar betragen.

      Dokumentationsanforderung

      Referenzen sind einzureichen.

    • Beschreibung

      Alternativ zu a) wird der Nachweis einer Tätigkeit zur Prüfung und Abnahme von Waldlebensraumtypenkartierungen in NATURA-2000-Gebieten auf mindestens 200 ha als gleichwertig akzeptiert.

      Dokumentationsanforderung

      Nachweis ist einzureichen.

    • Beschreibung

      Alternativ zu a) und b) wird als gleichwertig akzeptiert und die fachliche Eignung zuerkannt, wenn der Auftragnehmer den Nachweis erbringt, dass er in den letzten sieben Jahren in einer öffentlichen Forstverwaltung in den Aufgabengebieten Forsteinrichtung und/ oder Natura 2000-Managementplanung nach den in MV praktizierten Verfahren der BRA-Forsteinrichtung oder der BRA-Natura 2000 tätig war und diese Tätigkeit über mindestens drei Jahre aktiv ausgeübt hat (konkret: Bestandesinventur und/oder FE-Planung und / oder FFH-Planung und/oder Kontrolle der Unternehmerleistungen zu Teilarbeitsschritten Forsteinrichtung und /oder Kontrolle von Unternehmerleistungen der Teilarbeitsschritte zur Aktualisierung von FFH-Fachbeiträgen-Wald).

      Dokumentationsanforderung

      Als Nachweis zu c. ist ein aktueller Ansprechpartner der öffentlichen Forstverwaltung zu benennen (Mailadresse und Telefonnummer), bei dem die Angaben per Nachfrage überprüft werden können.

    • Beschreibung

      Nachweis über abgeschlossenes forstliches Fachhochschul- bzw. Universitätsstudium (oder vergleichbarer Abschluss des Herkunftslandes).

      Dokumentationsanforderung

      Zeugniskopien sind einzureichen.

    • Beschreibung

      Wurde ein nicht forstlicher Studiengang (z. B. Geowissenschaften) absolviert, muss der erfolgreiche Abschluss folgender Fächer nachgewiesen werden: Forsteinrichtung, Bodenkunde/Standortslehre, Botanik und Waldbau/Waldökologie.

      Dokumentationsanforderung

      Nachweis ist einzureichen.

    • Beschreibung

      Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).

      Dokumentationsanforderung

      Angabe ist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: dass er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: dass keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen: über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen wird. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

    • Beschreibung

      Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform).

      Dokumentationsanforderung

      Kopie ist vorzulegen. Alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
    Titel
    Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    77231400Forstinventur
    Zusätzliche Codes
    90710000Umweltmanagement
    Ort
    Schwerin, Kreisfreie Stadt, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte

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      Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben benötigt Dienstleistungen zur Baumkontrolle und Baumpflege auf insgesamt 256 Liegenschaften in Baden-Württemberg, verteilt auf die Regionen Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Karlsruhe, Stuttgart, Böblingen, Reutlingen, Freiburg im Breisgau, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Lörrach, Konstanz, Bodenseekreis, Lindau (Bodensee), Ravensburg und Biberach. Die Baumkontrollen umfassen Regelkontrollen von Einzelbäumen und flächige Regelkontrollen von mehreren Bäumen, zweimal jährlich (belaubt und unbelaubt), und müssen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL durchgeführt werden. Zusätzlich sind Baumpflegemaßnahmen an geschätzt 10 % der kontrollierten Bäume durchzuführen, darunter Jungbaumpflege, Kronenpflege, Totholzentfernung, Fällung, Einkürzung, Nachbehandlung geschädigter Bäume, Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben, Lichtraumprofilschnitt, Stubbenfräsen, Formschnitt und Fremdbewuchsentfernung. Für die Baumpflege werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Vertragspartnern pro Los geschlossen. Die Vergabe erfolgt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei der Wertungspreis zu 50 % und die gewichteten Preise für Zusatzleistungen zu 50 % berücksichtigt werden. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 € für Vermögensschäden, die Erklärung, dass Baumkontrollen von Personen mit ausreichenden Fachkenntnissen (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur) durchgeführt werden, sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen im Bereich Baumkontrolle aus den letzten fünf Jahren, wobei eine Referenz mindestens 75 % und zwei weitere mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen sollten.

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