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    Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

    Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

    Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      28. sep. kl. 05:2228. september 2026 kl. 05:22
    2. Fragefrist

      26. okt. kl. 22:5926. oktober 2026 kl. 22:59
    3. Angebotsfrist

      3. nov. kl. 08:003. november 2026 kl. 08:00
    4. Eröffnungstermin

      3. nov. kl. 08:013. november 2026 kl. 08:01
    5. Bindefrist

      15. des. kl. 08:0015. desember 2026 kl. 08:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement/Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam
    Brief

    Avfallshåndtering

    Der Vergabemanagement der Landeshauptstadt Potsdam benötigt Dienstleistungen zur Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier und Kartonage (PPK) für 12 Monate ab dem 01.01.2027. Die Dienstleistung umfasst die Übernahme und Verwertung von gemischten und unsortierten PPK-Abfällen (Abfallschlüsselnummer 20 01 01), die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) an einer vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle angeliefert werden. Es wird von einer geschätzten Jahresmenge von etwa 5.915 Mg ausgegangen, wobei die Landeshauptstadt Potsdam keine Garantie für die Mengenentwicklung übernimmt. Veolia Umweltservice Ost GmbH hat heute einen ähnlichen Vertrag. Die Zuschlagskriterien basieren zu 100 % auf dem Vergleichspreis, der sich aus Entsorgungspreis und Transportkosten zusammensetzt. Als Qualifikationsanforderung ist mindestens eine abgeschlossene, unternehmensbezogene Referenz aus den letzten 3 Jahren einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar ist.

    Über das Angebot

      Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat auf einer Fläche von ca. 187 km2 knapp 188.000 Einwohner. Die nach dieser Leistungsbeschreibung zu beauftragenden Leistungen der Verwertung knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch die STEP an. Eine Bereitstellung an die Systembetreiber ist nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für den Anteil der Systeme sind diese zuständig und wird von diesen eigenständig verwertet. Insgesamt wird durch die Auftraggeberin unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 5.915 Mg/a an PPK-Abfällen (kommunaler Anteil) ausgegangen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung der Auftraggeberin, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden. Die Leistung beinhaltet für das Jahr der Leistungserbringung nur die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK. Der Anteil der Systembetreiber wird von diesen eigenständig verwertet. Die Gesamtmengen der PPK-Abfälle in der Landeshauptstadt sind leicht fallend. In den Jahren 2023 bis 2025 waren in der Landeshauptstadt folgende Gesamtmengen zu verzeichnen: Jahr Gesamtmenge PPK-Abfälle (kommunaler Anteil) in Mg 2023 6.569 2024 6.383 2025 6.069 Es wird darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist. Auch der Mengenanfall im Laufe eines Arbeitstages kann nicht fest vorhergesagt werden. Diese Schwankungen werden sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Ausprägung der Schwankungen sowohl saisonal als auch tagesbezogen in Abhängigkeit von vielen Faktoren (Ferien, Feiertage, sonstige Sammlungen, Konjunktur) nicht vorher-gesehen werden kann. Auch kann nicht gewährleistet bzw. garantiert werden, dass ähnliche Jahresmengen wie in der obigen Tabelle angeführt über die Vertragslaufzeit erreicht werden. Die Auftraggeberin übernimmt zusammenfassend keine Garantie dafür, dass die Mengenentwicklung sich auch in Zukunft so darstellt wie in den Tabellen für die Jahre 2023 bis 2025 beschrieben oder dass die - grob und kursorisch - von der Auftraggeberin abgeschätzte Jahresmenge von ca. 5.915 Mg tatsächlich erreicht wird. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Preisblatt abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen bzw. nachgewiesenermaßen verwerteten Mengen. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich grundsätzlich auf Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533). Die PPK-Fraktionen werden gemischt und unsortiert im Rahmen der kommunalen Sammlung erfasst. Der kommunale Anteil von 65 % aus den PPK-Sammelmengen wird dem Auftragnehmer ohne weitere Behandlung bereitgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass in den zu entsorgenden Abfallmengen trotz aller Hinweise an die Anschlusspflichtigen, trotz entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und trotz umfassender Abfallberatung sowohl Störstoffe als auch gefährliche Abfälle enthalten sein können (z.B. Glückwunschkarten mit Batterien). Die Auftraggeberin übernimmt keine Garantie für bestimmte Qualitäten der zu übernehmenden PPK-Abfälle. Die Qualität entspricht derjenigen, die typischerweise bei vergleichbarer PPK-Erfassung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger festzustellen ist. Abweichende Besonderheiten sind für das Entsorgungsgebiet nicht bekannt. Der Auftragnehmer übernimmt die PPK-Abfälle an der von ihm benannten Übernahmestelle gemischt und unsortiert als lose Abfälle. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle beseht nicht. Der Transport der PPK-Abfälle zu der Übernahmestelle wird durch die STEP sichergestellt. Voraussetzung für die Übernahme ist eine vorausgehende Absprache mit der STEP vor der geplanten Direktanlieferung. Die PKK-Abfälle können von der STEP in der Regel (abweichende Absprachen sind im Einzelfall möglich) zu folgenden Zeiten an die benannte Übernahmestelle angeliefert werden: - Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr, - Samstag, an Nachfahrtagen, von 6:00 bis 14:00 Uhr.

      Kontakttelefon
      03312890
      Kontakt-E-Mail
      zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
      Adresse
      Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Vergleichspreis zu 100 % Berechnung Vergleichspreis: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird in diesem Vergabeverfahren das folgende Zuschlagskriterium angewandt: VERGLEICHSPREIS = berechnet als prognostiziertes Gesamtentgelt über die Laufzeit der Dienstleistung unter Einbeziehung der spezifischen Transportkosten zu 100 % Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis (Anmerkung: in der Berechnung ein Negativbetrag) erhält den Zuschlag. Die Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgend im Detail beschrieben. Für die Wertung der Angebote wird ein prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem nachfolgend beschriebenen Verfahren errechnet (Vergleichspreis). Bei Ermittlung des Vergleichspreises werden die Transportkosten als weiteres, auftragsbezogenes Kriterium einbezogen. VERGLEICHSPREIS = ENTSORGUNGSPREIS + TRANSPORTKOSTEN Der ENTSORGUNGSPREIS bestimmt sich zur Ermittlung des Vergleichspreises gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Erlöse für die Verwertung" (brutto) wird von dem auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Übernahme" (brutto) abgezogen. Die Summe bildet den Entsorgungspreis zur Ermittlung des Vergleichspreises. ENTSORGUNGSPREIS = Erlöse gesamt (brutto) - Übernahme gesamt (brutto) Die TRANSPORTKOSTEN bestimmen sich gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage wird über die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) sichergestellt. Die Berücksichtigung dieser Transportkosten dient daher allein der Vergleichbarkeit der Angebote. Im Falle des Zuschlags hat der Auftragnehmer allein Anspruch auf Zahlung des Entsorgungspreises gemäß Preisblatt und Vertragsbedingungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zur Ermittlung der Transportkosten maßgebliche Entfernung zur Übernahmestelle wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite http://www.reiseplanung.de mit der Einstellung: "LKW 40 t (unter "Fahrzeug"), "kürzeste" (unter "Optimierung"), auf eine Nachkommastelle genau in km, berechnet. Maßgeblich ist hierbei die Entfernung, die der Routenplaner für die kürzeste Straßenverbindung angibt. Mit dem Angebot ist ein Ausdruck des Routenplaner Programms einzureichen. Als Startpunkt der Routenberechnung ist die entsprechende nachfolgend aufgeführte Adresse einzugeben: Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam Als Zielpunkt der Routenberechnung ist die Adresse der Übernahmestelle einzugeben. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle besteht nicht. Sofern der Standort der Übernahmestelle als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Übernahmestandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen. In Abhängigkeit der resultierenden und vom Bieter mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisenden Entfernung werden von der ausschreibenden Stelle die Transportkosten gemäß nachfolgender Tabelle bzw. Formel angesetzt: Entfernung Betriebshof STEP GmbH bis Übernahmestelle in km / einfacher Weg - Spezifische Transportkosten in EUR / Mg PPK-Gemisch je Entfernungskilometer einschließlich Rückweg 0 bis 15,0 km - 19,65 EUR netto / 23,38 EUR brutto, mehr als 15,0 bis 30,0 km - 23,09 EUR netto / 27,48 EUR brutto, mehr als 30,0 bis 45,0 km - 26,54 EUR netto / 31,58 EUR brutto, mehr als 45,0 bis 60,0 km - 29,98 EUR netto / 35,68 EUR brutto, mehr als 60,0 bis 75,0 km - 40,28 EUR netto / 47,93 EUR brutto, mehr als 75,0 bis 90,0 km - 43,73 EUR netto / 52,04 EUR brutto, mehr als 90,0 bis 105,0 km - 47,17 EUR netto / 56,13 EUR brutto, mehr als 105,0 bis 120,0 km - 50,62 EUR netto / 60,24 EUR brutto, mehr als 120,0 bis 135,0 km - 54,06 EUR netto / 64,33 EUR brutto, mehr als 135,0 bis 150,0 km - 57,51 EUR netto / 68,44 EUR brutto, mehr als 150,0 bis 165,0 km - 60,95 EUR netto / 72,53 EUR brutto, mehr als 165,0 bis 180,0 km - 64,40 EUR netto / 76,64 EUR brutto, mehr als 180,0 bis 195,0 km - 74,70 EUR netto / 88,89 EUR brutto, je weitere 15 km Entfernung (bis max. 225 km) - 4,65 EUR netto / 5,53 EUR brutto Für die Berechnung der Transportkosten werden die spezifischen Transportkosten (brutto) entsprechend dem Transportkorridor zu der ermittelten kürzesten Entfernung mit der Jahresmenge (5.915 Mg) multipliziert. TRANSPORTKOSTEN = spezifische Transportkosten (brutto) x 5.915 Mg

      Bewertungsmethode

      Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält den Zuschlag.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der Bieter muss mindestens eine abgeschlossene unternehmensbezogene Referenz aus den letzten 3 Jahren vorweisen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar ist.

      Dokumentationsanforderung

      Eine Eigenerklärung (Formular 4.6) ist einzureichen, die folgende Angaben enthält: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von - bis), Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern vorhanden). Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss angeben, welche Teile des Auftrages er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

      Dokumentationsanforderung

      Eine Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) ist einzureichen, sofern einschlägig. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (sofern einschlägig), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig), Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    Titel
    Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Potsdam, Kreisfreie Stadt
    Dauer
    12 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Offizielle Bezeichnung* Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG

      Miljøovervåking og naturvitenskapelige tjenester

      Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"

      Die Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG benötigt Dienstleistungen für eine orientierende Schadstoffuntersuchung zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock" in Herne. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten und einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Die Dienstleistungen umfassen die Untersuchung von Schadstoffen im ehemaligen Kraftwerk Shamrock, um die Entwicklung des angrenzenden Areals "Blumenthal hoch3" zu einem modernen High- und Green-Tech-Quartier zu unterstützen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Angebotspreises (100 %). Bewerber müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sachschäden, 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden nachweisen, einen Mindestgesamtumsatz von 400.000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre sowie einen Mindestumsatz von 200.000 EUR (netto) im Bereich "Schadstoff- / Rückbauuntersuchungen" im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Des Weiteren sind Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) erforderlich. Es müssen mindestens drei Referenzen zu Schadstoffsanierungsarbeiten eingereicht werden, die jeweils ein Volumen von mindestens 3 Mio. EUR (netto) hatten und deren Untersuchungsleistungen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Zudem sind zwei Projektleiter zu benennen, die jeweils mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung oder Rückbauplanung sowie Fachkundenachweise (TRGS 519/521, TRGS 524/DGUV 101 004) und einen Nachweis als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKO) nach RAB 30 besitzen.

      Wettbewerb mit Qualifikation22. sep. 2026
      23. okt. 2026(15 Tage)
      1 €
    • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost

      Abfallsammlung Braunschweig Rüningen 2026 - 2030 Los 2

      Die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen benötigt Dienstleistungen zur Abfallsammlung in Braunschweig Rüningen, Region Hannover. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100 %). Bewerber müssen mindestens 3 Referenzen für Abfallsammlungen an mehrstreifigen Bundesstraßen und Bundesautobahnen aus den letzten 3 Jahren vorweisen, eine gültige Transportgenehmigung für die ausgeschriebenen Abfallarten besitzen und einen Verantwortlichen mit Qualifikation für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf Autobahnen benennen. Des Weiteren ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden erforderlich. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss in den letzten 3 Geschäftsjahren 150.000 € brutto betragen, davon mindestens 100.000 € brutto im Tätigkeitsbereich dieses Auftrags.

      Wettbewerb7. sep. 2026
      7. okt. 2026(0 Tage)
    • Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)

      Avfallshåndtering

      Vergabe RV Entsorgung Siedlungsabfälle 2027ff.

      Die Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) benötigt Entsorgungsleistungen für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie werks- und standortbezogene Abfälle in verschiedenen Städten und Regionen Deutschlands, darunter Berlin, Hamburg, München und Köln, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem maximalen Gesamtwert von 362.389.500 EUR. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind eine ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft mit Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz und Umsatz in vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre sowie zur Mitarbeiterzahl erforderlich. Zudem muss ein gültiges EfB-Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG für die relevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten vorgelegt werden. Für ausländische Bieter ist der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation erforderlich.

      Rahmenvereinbarung mit Qualifikation23. sep. 2026
      27. okt. 2026(19 Tage)
      362.389.500 €
    • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost

      Abfallsammlung im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig Hafen 2026 - 2030 Los 1

      Die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen benötigt Dienstleistungen zur Abfallsammlung im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig Hafen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren (2026-2030). Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100 %). Bewerber müssen mindestens 3 Referenzen für Abfallsammlungen an mehrstreifigen Bundesstraßen und Bundesautobahnen aus den letzten 3 Jahren vorweisen, einen Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten auf Autobahnen gemäß ZTV SA, RSA und MVAS, eine gültige Transportgenehmigung für die ausgeschriebenen Abfallarten gemäß §49 KrWG oder eine Befreiung gemäß § 51 KrWG, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €, einen Mindestjahresumsatz von 150.000,00 € brutto in den letzten 3 Geschäftsjahren und einen Mindestjahresumsatz von 100.000,00 € brutto im Tätigkeitsbereich dieses Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.

      Wettbewerb7. sep. 2026
      7. okt. 2026(0 Tage)
    • Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

      Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

      Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis benötigt Dienstleistungen zur Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur hochwertigen Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Leistungen sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 erbracht werden, mit Optionen für eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2029 und bis zum 31. Dezember 2030. Die geschätzte Gesamtmenge beträgt 10.730 Tonnen über den gesamten Zeitraum, mit einer maximal abrufbaren Gesamtmenge von 11.803 Tonnen und einem maximalen Gesamtauftragswert von 681.623,25 EUR. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb von 10 km von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen befinden. Der Bieter muss entweder die anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung und anschließender aerober Nachrotte/Kompostierung (Variante A) oder die reine aerobe Kompostierung (Variante B) anbieten. Die Verwertung muss unter Beachtung aller geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfolgen. Die Zuschlagskriterien sind Preis (80 %) und Verwertung (20 %), wobei Variante A 20 Punkte und Variante B 0 Punkte erhält. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden, die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit auch bei Störfällen, den Nachweis einer geeigneten und ausreichenden Übernahme-, Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität inklusive aller erforderlichen Genehmigungen für die Anlagen, sowie den Nachweis einer Qualitätssicherung für die erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte (z.B. RAL-GZ 245 oder RAL-GZ 251).

      Wettbewerb24. sep. 2026
      20. okt. 2026(12 Tage)
      681.623 €