VHF Putzverkleidung
Bygg og anlegg - Oppføring, renovering og vedlikehold av bygninger
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz benötigt Bauleistungen für VHF Putzverkleidung, Wärmedämmverbundsysteme und Putzverkleidung Decke in Landshut. Die Leistungen umfassen unter anderem 870 m2 VHF Putzträgerplatte, 325 m2 WDVS mit Holzfaser-Dämmplatte und 310 m2 Unterdecke/Putzträgerplatte. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des günstigsten Wertungspreises. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und sonstige Schäden, eine Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in vergleichbaren Bauleistungen, sowie 3 Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Ditthornstraße 10
- Kontakttelefon
- 09417965225
- Kontakt-E-Mail
- franziska.schneider@hwkno.de
- Adresse
- Ditthornstraße 10, 93055 Regensburg
VHF Putzverkleidung Wand VHF Putzträgerplatte 870 m2 Flächen-Armiergewebe und Armiermörtel (eingefärbt hell getönt) 870 m2 Putzgrundierung 870 m2 mineralischer Oberputz (eingefärbt hell getönt) 870 m2 Hybrid-Farbbeschichtung Oberputz (hell getönt) 870 m2 Zulage Anti-Graffiti-Oberfläche 870 m2 Wärmedämmverbundsysteme Attika, Wand WDVS, Wand, Holzfaser-Dämmplatte, D=110 mm 325 m2 Putzverkleidung Decke Unterdecke/Putzträgerplatte, Grund-/Tragprofil, D=12,5 mm, quer verbaut 310 m2 Flächen-Armiergewebe und Armiermörtel (eingefärbt in hell getönt) 310 m2 Putzgrundierung 310 m2 mineralischer Oberputz (eingefärbt hell getönt) 310 m2 Hybrid-Farbbeschichtung Oberputz (hell getönt) 310 m2 Sonstiges Aussteifungs-Konsolen 1600 kg Insektenschutzgitter 470 m Mineralwolle, unterschiedliche Dicken D= 40-200 mm 490 m2
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der günstigste Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer.
Dokumentationsanforderung
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Dokumentationsanforderung
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden, Euro 3.000.000 für sonstige Schäden. Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Dokumentationsanforderung
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Bei präqualifizierten Unternehmen ist eine Nachbesserung der Referenzen nicht zulässig. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen für den Beleg der Eignung nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachforderung diesbezüglich ist nicht zulässig. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
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- Auftraggeber
- Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
- Titel
- VHF Putzverkleidung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Landshut, Kreisfreie Stadt