Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Ergebnis
- Gewinner
- Prognos AG
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- 0 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0 30 20 62 88-4603
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
- Adresse
- Reinhardtstr. 28, 10117 Berlin
Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Untergewichtet für die Bereiche • methodische Ansätze 60 % • Zeit- und Personalplanung 40 %
Unterkriterien
Beschreibung
Methodische Ansätze
Beschreibung
Zeit- und Personalplanung
Beschreibung
Anhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewertet der Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die die Projektleitung sowie die Mitarbeit am Projekt übernehmen. Sofern das neben der Projektleitung für die Leistungserbringung vorgesehene Personal noch nicht namentlich benannt werden kann, werden die eingeplanten Qualifikationen bewertet.
Beschreibung
Untergewichtet in • Pauschalpreis für Grundleistung 85 % • Tagessatz 15 %
Unterkriterien
Beschreibung
Pauschalpreis für Grundleistung
Beschreibung
Tagessatz
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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- Auftraggeber
- GKV-Spitzenverband
- Titel
- Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Geschätzter Wert
- 0,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…