2026-1004924_Flughafen München_Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E Terminal 2 Satellit
Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG benötigt Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung der Gepäcksortierhalle (GSH-E) am Terminal 2 Satellit des Flughafens München in Freising. Ziel ist die Steigerung der Kapazitäten des Terminal 2-Systems durch die Schaffung von 6-8 zusätzlichen Entnahmerundläufen bis 2029 als Interimslösung, bis die finale Erweiterung ("T-Stiel") realisiert wird. Die Leistungen umfassen die Planung und den Rückbau dieser Interimslösung, die als wiederverwendbare Stahlhalle mit Anbindung an das bestehende T2-System außerhalb der Gebäudestruktur errichtet wird. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Angebotshonorars (60%), eines auftragsbezogenen Organisations- und Ablaufkonzepts (10%), eines Personaleinsatzkonzepts (10%) sowie der Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals (Projektleitung 15%, stellvertretende Projektleitung 5%). Bewerber müssen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 500.000 EUR für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen und durchschnittlich mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt haben. Zudem sind Referenzprojekte aus den letzten 60 Monaten erforderlich, die einen Hallenbau (z.B. Gepäcksortierhalle, Logistikzentrum) mit einer Brutto-Grundfläche von mindestens 4.500 m² und Leistungen des Inbetriebnahmemanagements gemäß AHO oder des technischen Inbetriebnahmemanagements umfassen.
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- Kontakt e-post
- vergabe@munich-airport.de
- Adresse
- Terminalstraße Nord 1, 85356 München-Flughafen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E am Terminal 2 Satellit. Die bestehende Gepäckförderanlage (GFA) im Terminal 2 des Flughafens München weisen Engpässe in den Verkehrsspitzen auf. Um diesen Engpass zu beheben, ist die Erweiterung der Gepäcksortieranlage erforderlich. Ziel ist es, die Kapazitäten des Terminal 2-Systems zu steigern, indem bis 2029 maximal 6-8 zusätzliche Entnahmerundläufe geschaffen werden. Die Umsetzung soll auf einem befestigten, planfestgestellten Baufeld außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur erfolgen. Im Endzustand wird die Erweiterung der Gepäckförderanlage (GFA) durch das Projekt "T-Stiel" final realisiert. Gegenständlicher Vergabegegenstand ist die Schaffung einer Interimslösung, und dessen Rückbau, bis zur Fertigstellung des "T-Stiels". (Terminalerweiterung SAT) Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, nebenliegend zum geplanten Bau des "T-Stiels" (Baubeginn 2030), als Interimslösung eine freistehende Halle (Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E) mit Anbindung an das bestehende T2 System zu errichten ist. Die Errichtung der neuen Interimsgepäcksortierhalle GSH-E erfolgt außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, auf der östlichen Vorfeldebene SAT (Ebene 3) und somit auf einer befestigten, planfestgestellten und erschlossenen Fläche. Die neue Interimshalle wird über ein neu herzustellendes Auftauchbauwerk an den bestehenden Gepäckförderanlagentunnel angebunden. Über dieses Auftauchbauwerk wird die bestehende Gepäckförderanlage des Terminal?2?Systems in die Interimshalle verlängert. Die GFA besteht aus 2 Ebenen. Ebene 3 mit Entnahmerundläufen. Ein- und Ausfahrten auf die Betriebsstraße. Ebene Z3 für Gepäckspeicher, Röntgengeräte und Leerwannenmanagement. Die Ebene Z3 erstreckt sich über die gesamte Halle und besteht aus einer autarken, aufgeständerten Stahlkonstruktion mit vollflächiger Gitterrostlauffläche. Im Rahmen der Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2 kann sich die Anzahl der Entnahmerundläufe ändern, sodass die Halle gegebenenfalls für 3 anstelle von 6-8 Rundläufen ausgeführt wird. Die Halle wird als wiederverwendbare Stahlhalle errichtet. Nebenräume, wie Aufenthalts- oder Sanitärräume, technische Zentralen, sind innerhalb der Halle nicht geplant. Diese Funktionen sind als Containerlösungen außerhalb der Halle angedacht Voraussetzung für diese Planung ist jedoch die Festlegung der Umrisse des Auftauchbauwerks, welche wiederum in der Verantwortung des Generalplaners liegt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unmittelbar neben dem laufenden Flugbetrieb zu den angrenzenden Vorfeldflächen. Somit sind Bauweisen, Bauphasen und ggf. über die Baufeldgrenzen hinaus erforderliche Flächeninanspruchnahmen so zu planen, dass die in vollem Betrieb befindlichen vorfeldseitigen Abstellpositionen und Rollwege nicht beeinträchtigt werden. Die Erbringung der Planungsleistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 4, durch einen Generalplaner, wird aktuell durch den Auftraggeber ausgeschrieben.Hovedtrekkene i prosedyrenDer Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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