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Deutschland: Ausschreibungen/Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)/42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
  1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

    Jul 20, 10:19 AMJuly 20, 2026 10:19 AM
  2. Zuschlagsentscheidung

    Sep 15, 12:00 AMSeptember 15, 2026 12:00 AM
  3. Vertragsunterzeichnung

    Oct 5, 12:00 AMOctober 5, 2026 12:00 AM
  4. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

    Oct 6, 6:26 AMOctober 6, 2026 6:26 AM
  5. Vertragsbeginn

    Nov 1, 12:00 AMNovember 1, 2026 12:00 AM
  6. Vertragsende

    Oct 31, 2029 12:00 AMOctober 31, 2029 12:00 AM

Brief

42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme

Zuschlag erteilt

Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

Zuschlag
Preis 30 %
Verfahrensart
OffenEinstufig
Vertrag
Einkauf von Dienstleistungenbis Oct 2029

Brief

Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises hat mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. eine Vereinbarung über Qualifizierungsmaßnahmen namens "VITA" im Wert von 2.243.808 € geschlossen. Diese Dienstleistungen richten sich an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung im Hochtaunuskreis. Die Maßnahme hat eine individuelle Teilnahmedauer von 9 Monaten und ist für maximal 30 Teilnehmer ausgelegt, mit der Option auf 40 Plätze. Der Vertrag läuft über 3 Jahre. Ziel ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wobei Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung als integraler Bestandteil des Vermittlungsprozesses betrachtet werden.

Bedriftsrådgivning

Ergebnis

TED
  • Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.
    Gewinner
  • Anzahl Angebote
    3
  • Vertragswert
    2.243.808 €

Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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Zuschlagskriterien

  • Beschreibung

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf den Preis (30% der Gesamtpunktzahl) und qualitative Aspekte (70% der Gesamtpunktzahl) abgestellt. Zur Feststellung des bestplatzierten Anbieters wird dessen Angebotspreis und Konzept anhand einer Bewertungsmatrix (Dok. II) analysiert. In deren Teil A sind auch die spezifischen/fachlichen Ausschlusskriterien benannt. Insgesamt können 450 Punkte erzielt werden.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf den Preis (30% der Gesamtpunktzahl) und qualitative Aspekte (70% der Gesamtpunktzahl) abgestellt. Zur Feststellung des bestplatzierten Anbieters wird dessen Angebotspreis und Konzept anhand einer Bewertungsmatrix (Dok. II) analysiert. In deren Teil A sind auch die spezifischen/fachlichen Ausschlusskriterien benannt. Insgesamt können 450 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot wird dabei mit 450 Punkten bewertet, die zu 30 % in das Endergebnis einfließen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

Frühere Gewinner

  • Gegen wen treten Sie an?

    Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) gewonnen haben

Aus der Bekanntmachung

  • Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.Hauptmerkmale des VerfahrensOffenes Verfahren gemäß Abschnitt 3 VgV i. V. mit § 15 VgV.

  • Kontakt

    Rechtsservice und Zentrale VergabestelleZentrale-Vergabestelle@Hochtaunuskreis.de
  • Typ
    Ergebnis
  • Ort
    Hochtaunuskreis
  • Hauptcode
    Allgemeine und berufliche Bildung
    80000000
  • 79998000Coaching

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