Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029
Miljøovervåking og naturvitenskapelige tjenester
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt benötigt Dienstleistungen für das FFH-Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten in Sachsen-Anhalt im Monitoringdurchgang 2027 bis 2029. Die Dienstleistungen umfassen die Durchführung von artspezifischen Geländeuntersuchungen auf 152 Monitoringflächen, die Bewertung der Erhaltungszustände sowie die vollständige digitale Dokumentation und Datenhaltung, einschließlich MultiBaseCS-Datenbanken, Einträgen in die FFH-Monitoring-Cloud, GIS-Daten, Excel-Dokumentation und Fotodokumentationen. Die Ergebnisse sind in zwei digitalen Zwischenberichten und einem abschließenden wissenschaftlichen Endbericht aufzubereiten, mit Teilleistungen, die bis zum 30. Oktober 2027, 1. November 2028 und 1. November 2029 zu erbringen sind. Der Auftragnehmer muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden nachweisen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
- Adresse
- Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des FFH-Stichprobenmonitorings für acht Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt im Monitoringdurchgang 2027 bis 2029. Untersucht werden Helm-Azurjungfer, Vogel-Azurjungfer, Grüne Flussjungfer, Asiatische Keiljungfer, Grüne Mosaikjungfer, Große Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer und Östliche Moosjungfer. Die Erhebungen dienen der Bewertung der Erhaltungszustände ihrer Populationen und schaffen die naturschutzfachliche Grundlage für die nationalen und europäischen Berichtspflichten nach den Artikeln 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Zu bearbeiten sind insgesamt 152 Monitoringflächen beziehungsweise Stichprobeneinheiten mit den jeweils zugehörigen Zählstrecken. Der Auftrag umfasst die artspezifischen Geländeuntersuchungen nach den Vorgaben von BfN und BLAK (2017), erforderliche Abgrenzungen oder Anpassungen von Untersuchungsflächen, die Bewertung der Erhaltungszustände sowie die vollständige digitale Dokumentation und Datenhaltung. Hierzu gehören insbesondere MultiBaseCS-Datenbanken, Einträge in die FFH-Monitoring-Cloud, GIS-Daten, eine Excel-Dokumentation der Bewertungen und Fotodokumentationen. Die Ergebnisse sind in zwei digitalen Zwischenberichten und einem abschließenden wissenschaftlichen Endbericht aufzubereiten. Die Teilleistungen sind bis zum 30. Oktober 2027, 1. November 2028 und 1. November 2029 zu übergeben.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Es ist anzugeben, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates besteht, in dem der Bieter niedergelassen ist. Besteht keine Verpflichtung zur Eintragung, ist darzulegen, auf welche andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Nachweise des Herkunftsstaates zulässig.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist geeignete Bestätigungen vorzulegen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Berufs- oder Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise ein gleichwertiger anderweitiger Nachweis.
Beschreibung
Der Bieter muss spätestens bei Zuschlagserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Angaben zu Mindestumsätzen oder Bilanzen werden nicht verlangt.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist hierzu die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Besteht der geforderte Versicherungsschutz bei Angebotsabgabe noch nicht, ist zu erklären, dass er spätestens bis zur Zuschlagserteilung hergestellt wird. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist eine Versicherungsbestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz oder eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, wonach im Zuschlagsfall ein Versicherungsschutz mindestens in der geforderten Höhe gewährt wird.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz
- Titel
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
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