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Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Emsland/Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
  1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

    Oct 31, 2025 2:45 PMOctober 31, 2025 2:45 PM
  2. Fragefrist

    Nov 27, 2025 11:00 PMNovember 27, 2025 11:00 PM
  3. Teilnahmefrist

    Dec 5, 2025 11:00 AMDecember 5, 2025 11:00 AM
  4. Änderung in Wettbewerb

    Dec 19, 2025 3:51 PMDecember 19, 2025 3:51 PM
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe

    Jan 4, 11:00 PMJanuary 4, 2026 11:00 PM
  6. Angebotsfrist

    Kommt mit der Einladung
  7. Vertragsbeginn

    Apr 1, 12:00 AMApril 1, 2026 12:00 AM
  8. Vertragsende

    Dec 31, 2050 12:00 AMDecember 31, 2050 12:00 AM

Brief

Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen

Veröffentlichte Frist abgelaufen

Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

Teilnahmefrist
Dec 5, 2025Abgelaufen
Zuschlag
Umsetzungskonzept 20 % und 2 weitere
Verfahrensart
Mit VerhandlungZwei Stufen
Vertrag
Bauarbeitenbis Dec 2050

Brief

Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB), sucht einen Konzessionsnehmer für die Planung, Errichtung und den Betrieb von mindestens einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Kapazität von 6 MW auf den Flächen der Zentraldeponie in Dörpen. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren, beginnend am 01.04.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind Nutzungsentgelte Windenergieanlage (60%), Umsetzungskonzept (20%), Einspeisekonzept (10%) und Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen (10%). Für die Auswahl der Bieter zur Angebotsabgabe werden der Umsatz im Tätigkeitsbereich (bis zu 20 Punkte für >50 Millionen Euro netto/Jahr) und Referenzen (bis zu 50 Punkte für max. 10 Referenzen) berücksichtigt.

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Qualifikationsanforderungen

  • Beschreibung

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.

    Dokumentationsanforderung

    Der Vordruck Anlage A.4 zu Teil A ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.

Zuschlagskriterien

  • Beschreibung

    Die Punkte für die Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt werden, wie folgt, ermittelt: Die Wertung wird anhand der Bieterangaben in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) ermittelt. Maßgeblich sind die dort von den Bietern angebotene „Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt“.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Umsetzungskonzept mit Zeitplan eine zeitnahe Planung und Errichtung der Windenergieanlage(n) nebst anschließendem Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens bis zum erstmaligen Betrieb der Anlagen. Der Bieter hat dabei die einzelnen Projektphasen transparent zu beschreiben. Der Zeitplan muss alle relevanten Projektphasen umfassen: Vorbereitungsphase (Flächenprüfung, Netzanschlussprüfung, Gutachten), Genehmigungsphase (Baugenehmigung, Umweltprüfungen, Netzanschlussvertrag), Bauphase (Bodenarbeiten, Modulmontage, Netzanschluss), Inbetriebnahme und Probebetrieb. Die Zeitangaben müssen realistisch, plausibel und erreichbar sein, da das eingereichte Konzept unmittelbarer Bestandteil der Vertragsunterlagen wird. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie durch das Einspeisekonzept die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung, wie die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Einspeisekonzept muss sowohl technische, wirtschaftliche, rechtliche als auch betriebliche Aspekte abdecken und eine belastbare Grundlage für die Realisierung der Windenergieanlagen bieten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

  • Beschreibung

    Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch den Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen den fortlaufenden Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Zu einem umweltverträglichen Betrieb gehört auch ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, wie Rohstoffen, Wasser, Boden und Flächen. Der ökonomische und effiziente Einsatz von Ressourcen ist ein zentrales Zukunftsthema und eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Konzessionsgeber erwartet mithin Aussagen, wie der Bieter anlässlich des Baus, der Planung und dem anschließenden Betrieb der Photovoltaikanlagen einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie einen geringen Ressourcenverbrauch derzeit sicherstellt bzw. zukünftig ermöglichen wird. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter konkrete praxisbezogene Maßnahmen zu benennen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.

    Quelle

    Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.

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Aus der Bekanntmachung

  • Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es könnten daher in dem gesamten Areal Windenergieanlagen (WEA) realisiert werden. Nach erster Abschätzung könnten bis zu 4 WEAs entstehen. Die vorstehend benannten Flächen sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass diese mit WEAs bebaut werden, wobei die Anzahl der zu errichtenden WEAs mindestens 1 WEA mit einer Kapazität von 6 MW beträgt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die auf dem Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland liegenden Flächen. Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum des Konzessionsgebers stehen. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Deponiekörper selbst ist zu einem Anteil von ca. 9 ha rekultiviert. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage und/mit Batteriespeicher-Anlage in einem separaten nachfolgenden Vergabeverfahren geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits eine Plangenehmigung nach Abfallrecht, die das Baurecht einschließt, erfolgreich erwirkt. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück WEAs zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist den Anlagen zu Teil B zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur (insb. Netzanschluss) durch den WEA-Betreiber und den ggf. später hinzutretenden PV/Batteriespeicher-Betreiber. Die Betreiber von WEA und PV/Batterie können dazu eine Einigung treffen. Der PV/Batteriespeicher-Betreiber trägt das Risiko, dass keine Einigung zustande kommt und ggf. eigene Infrastruktur (zu Netzanschluss etc.) auf eigene Kosten finanziert und gebaut werden muss. Der Konzessionsgeber beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von mindestens 25,1% und maximal 49,5 % an der zu gründenden Betriebsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Konzessionsgebers zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten, wird auf den Nutzungsvertrag als Bestandteil der Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen, der Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist. Vertragsbeginn ist am 01.04.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber am 01.04.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren. Die Laufzeit der vorliegenden Konzession überschreitet die Regelhöchstlaufzeit von fünf Jahren. Dies ist nach § 3 Abs. 2 KonzVgV zulässig, da die Dauer nicht länger ist als der Zeitraum, innerhalb dessen der Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Windenergieanlagen erforderlichen Investitionsaufwendungen einschließlich einer angemessenen Rendite auf das investierte Kapital – unter Berücksichtigung der zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen Investitionen – nach den Ermittlungen des Konzessionsgebers wieder erwirtschaften kann. Die festgelegte Vertragslaufzeit von 25 Jahren bleibt innerhalb dieses Zeitraums und ist damit erforderlich und angemessen. Eine kürzere Laufzeit würde die Erreichung der Konzessionsziele (u. a. Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele des Konzessionsgebers) unverhältnismäßig beeinträchtigen. Der Konzessionsgeber geht nach den durchgeführten Voruntersuchungen davon aus, dass dem Verfahren die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB und nicht die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB) zugrunde liegt. Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe.Hauptmerkmale des Verfahrens(A.) Der Konzessionsgeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen wollen, zunächst einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Konzessionsgeber wird die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung und den Vorgaben der Vergabeunterlagen geprüft. Der Konzessionsgeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. (B.) Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber diejenigen Bewerber unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert werden. Aus dem Kreis der Teilnahmeanträge, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen des Konzessionsgebers erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (der Konzessionsgeber behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierzu sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) Eigenerklärung des Bieters gem. Vordruck Anlage A.7 über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte (2) Referenzen des Bewerbers gem. Vordruck Anlage A.8. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. (C.) Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt. In diesem Termin werden die ausgewählten Bieter Gelegenheit haben, ihr indikatives Angebot zu präsentieren, zu erläutern und die Einzelheiten des indikativen Angebots in qualitativer, fachlich-technischer, vertraglicher und/oder preislicher Hinsicht zu verhandeln. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung. (D.) Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Teilnehmer, die zuvor ein den Anforderungen der Vergabestelle entsprechendes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots aufgefordert werden. Hierzu behält sich die Vergabestelle die Überarbeitung der Vergabeunterlagen sowie ggf. den erneuten Versand an die verbliebenen Bieter vor. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Nach Wertung der rechtlich verbindlichen Angebote behält sich die Vergabestelle vor, entweder direkt den Zuschlag auf das am Maßstab der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot zu erteilen oder mit den verbliebenen Bietern erneut getrennte Verhandlungsgespräche, ggf. auch nur noch über den Angebotspreis, zu führen und die verbliebenen Bieter zur Abgabe überarbeiteter verbindlicher Angebote aufzufordern. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt.

  • Kontakt

    Heinz Bökers, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)heinz.boekers@awb-emsland.de
  • Typ
    Wettbewerb · Präqualifikation
  • Ort
    Emsland
  • Hauptcode
    Bauarbeiten
    45000000
  • 45250000Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie45251160Windenergieanlagen71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

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