Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Avfallshåndtering
Der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein benötigt Dienstleistungen zur Übernahme, gegebenenfalls zum Transport und zur Verwertung von Bioabfällen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg in Deutschland. Es handelt sich um eine geschätzte Menge von ca. 28.000 Mg Bioabfall pro Jahr. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 10 Jahren mit Optionen für Verlängerungen. Die Zuschlagskriterien umfassen Kosten (Barwert), Energieeffizienz (zugesagte Energieausbeute über Mindestanforderung hinaus), Energie-Bezugsseite (Betrieb der Anlage mit emissionsarmen/-freien Energieträgern) und Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab dem 01.01.2028. Als Qualifikationsanforderung ist der Nachweis von Referenzen über die Verwertung von mindestens 28.000 Mg Bioabfall in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe erforderlich, wobei die Verwertung in einem Verfahren der Kaskadennutzung erfolgt sein muss.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 04151 8793-95
- Kontakt-E-Mail
- ZBSH-Vergabeverfahren.Bioabfall@awsh.de
Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete seiner Verbandsmitglieder, der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Zweckverband schreibt die Übernahme, gegebenenfalls den Transport sowie die Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung der AWSH aus (ca. 28.000 Mg/a, siehe Pos. 5.1 dieser Bekanntmachung).
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von: - angebotenen Entgelten - angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln - Malus 1: für die Entfernung vom Sammelgebiet zur Übernahmestelle des Bieters - Malus 2: für die Nutzung der Übernahmestelle der AWSH - Malus 3: für die Durchführung des Transports von der Übernahmestelle zu der/den Verwertungsanlagen. über die gesamte Vertragslaufzeit. Auf dieser Basis wird unter Beachtung der Regelungen ein Barwert ermittelt, welcher entscheidend für die Punktvergabe ist. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mengengerüste. Der Bewertungszeitraum entspricht dem Leistungszeitraum. Die Grundlaufzeit von 10 Jahren wird mit 100 % in der Angebotsauswertung gewichtet. Danach wird der Zeitraum für die erste Vertragsverlängerungsoption mit 50 % und für die zweite mit 25 % gewichtet. Zur Bewertung der Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit, werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Mali wird auf Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen. Zum Zwecke des Vergleichs der jeweils über die Auswertungszeit ermittelten (angebotenen) Entgelte und Mali wird jeweils ein Barwert ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 3,0 % p.a. angesetzt. Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist, als ein früherer Anfall. Die Barwertierung erfolgt auf den 01.01.2028 (Leistungsbeginn).
Beschreibung
Bewertet wird die vom Bieter unter Ziffer 5.2 seines Angebotsformulars zugesicherte Energieeffizienz der Verwertungsanlage(n). Die angebotene Energieeffizienz ist spätestens ab dem 01.01.2030 dauerhaft einzuhalten und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Für die Jahre 2028 und 2029 wird ein Übergangszeitraum eingeräumt. Die Vergabe der Punkte erfolgt linear zwischen der Bewertungsuntergrenze 150 kWh/Mg (0 Punkte) und der Bewertungsobergrenze 350 kWh/Mg (100 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert. Werte oberhalb von 350 kWh/Mg werden mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten bewertet.
Bewertungsmethode
Die Vergabe der Punkte erfolgt linear zwischen der Bewertungsuntergrenze 150 kWh/Mg (0 Punkte) und der Bewertungsobergrenze 350 kWh/Mg (100 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert. Werte oberhalb von 350 kWh/Mg werden mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten bewertet.
Beschreibung
Die Bieter, die für den Energiebezug einen Emissionsfaktor der für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger < XX g CO2e/MJ im Durchschnitt eines Kalenderjahres zusichern, erhalten 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Emissionsfaktoren gemäß dargestellter Tabelle unter Ziffer 4.2 (Kriterium 2.2) des Leitfadens. Werden mehrere Energieträger eingesetzt, ist ein mengenmäßig gewichteter Durchschnittswert über sämtliche für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger zu bilden. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter unter Ziffer 5.3 des Angebotsformulars sein Energiekonzept kurz zu erläutern. Die Erläuterung soll insbesondere Angaben zu den eingesetzten Energieträgern, deren Herkunft sowie zur Deckung des Strom- und Energiebedarfs der Anlage enthalten. Die Erläuterung dient der Vergabestelle zur Prüfung der Plausibilität. Der Bieter hat die Einhaltung des angegebenen Emissionsfaktors durch geeignete Unterlagen während des Leistungszeitraums nachvollziehbar darzustellen. Die im Angebot gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Für die Jahre 2028 und 2029 gilt ein Übergangszeitraum. Die im Angebot zugesagte Ausgestaltung des Energiebezugs und der daraus resultierende Emissionsfaktor sind spätestens ab dem 01.01.2030 vollständig einzuhalten und während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Bewertungsmethode
Die Bieter, die für den Energiebezug einen Emissionsfaktor der für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger < XX g CO2e/MJ im Durchschnitt eines Kalenderjahres zusichern, erhalten 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Beschreibung
Die Bieter, die eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung), erhalten 30 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Um ein Verfahren mit energetischer Nutzung handelt es sich, wenn die Energieeffizienz im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 150 kWh/ beträgt. Zum Nachweis wird auf die Anforderung gemäß Leistungsbeschreibung verwiesen.
Bewertungsmethode
Die Bieter, die eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung), erhalten 30 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)) innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Referenz(en) über die Verwertung von mindestens 28.000 Mg Bioabfall in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe. Die Verwertung erfolgte in einem Verfahren der Kaskadennutzung; Teilstromverfahren werden hierbei eingeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Referenz(en) über die Verwertung von mindestens 28.000 Mg Bioabfall in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Beschreibung
Der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, nachzureichen.
Beschreibung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen.
Beschreibung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Beschreibung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Beschreibung
Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen).
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen).
Beschreibung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle sind polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beschreibung
Die Gewerbeanmeldung.
Dokumentationsanforderung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Gewerbeanmeldung innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
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- Auftraggeber
- Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
- Titel
- Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Herzogtum Lauenburg